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31.07.2007
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Altersvorsorge

Die "Weichspüler"

Von Lutz Reiche

4. Teil: "Rentenminderungen von bis zu 20 Prozent"

mm.de: Sie nannten endfällige Garantien als ein Beispiel für aufgeweichte Garantieversprechen. Welcher Kniffe bedienen sich die Versicherer noch?

Kleinlein: Eine beliebte Methode in diesem Zusammenhang ist der Verzicht auf einen garantierten Rentenfaktor. So sichern die Unternehmen dem Kunden zwar ein bestimmtes Kapital zu, das zum Vertragsende verrentet wird. Den Verrentungsfaktor aber garantieren sie nicht, der wird erst mit Beginn des Rentenbezugs festgelegt. Dieser Faktor legt fest, wie viel Rente der Kunde auf sein über Jahre angespartes oder per Einmalzahlung eingebrachtes Kapital erhält. Besonders kritikwürdig ist diese Praxis bei Riester- und Rürup-Verträgen, bei denen kein Kapitalwahlrecht besteht, der Kunde also sowieso nicht ohne Einbußen an das Gesamtkapital herankommt.

mm.de: Welche möglichen Folgen hat der Verzicht auf einen garantierten Rentenfaktor in der Praxis?

Kleinlein: Abhängig davon, welche Sterbetafel zum Renteneintritt gilt, können sich für den Kunden dann signifikante Rentenminderungen von mitunter bis zu 20 Prozent ergeben. In der Vergangenheit hatten Versicherer zudem versucht, bei Verträgen mit sogenannter Beitragsdynamik zugesagte Garantien aufzuweichen.

mm.de: Wie muss man sich das vorstellen?

Kleinlein: Der Kunde schloss zum Beispiel im Jahr 2000 einen Vertrag ab und legte zugleich fest, dass sein Beitrag jährlich um 10 Prozent steigen soll. Anstatt 2000 Euro Jahresbeitrag zahlte der Kunde also im Folgejahr 2200 Euro in seinen Vertrag ein. Auf diese jährlich zu zahlenden zusätzlichen 200 Euro bezog er jedoch nicht den anfänglich geltenden Garantiezins von 4 Prozent auf den Sparanteil seiner Prämie, sondern den für 2001 geltenden Satz von 3,25 Prozent. Die Finanzaufsicht hatte diese Praxis einiger Anbieter allerdings als unzulässig untersagt.

mm.de: Wie sollten Verbraucher nun mit Produkten umgehen, die neuartige und gegenüber herkömmlichen Produkten abgespeckte Garantien bieten?

Kleinlein: Der Verbraucher sollte sich von seinem Vermittler genau erklären lassen, welche Garantien er mit diesem neuen Produkt eigentlich einkauft und wie sie funktionieren. Er sollte darauf achten, dass dies in seinem Beratungsprotokoll auch dokumentiert wird. Der Kunde sollte selbstkritisch überlegen, ob er in der Lage ist, diesen Vertrag bis zum Ende zu führen. Wer sich zum Beispiel für ein Produkt mit endfälliger Garantie entscheidet, sollte sicher sein, dass er diesen Vertrag auch durchhält. Denn bei einer endfälligen Garantie sind die Rückkaufswerte, die bei vorzeitiger Kündigung gezahlt werden, deutlich geringer.

mm.de: Glauben Sie, dass die Vermittler diese neuen Garantiekonstruktionen wirklich durchdringen und dem Kunden hinreichend erklären können?

Kleinlein: Wir befürchten nein, würden uns aber gern eines Besseren belehren lassen.

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