Von Kai Lange
Hamburg - Es begann mit einer guten Idee. Kapitaleinkünfte sollten einheitlich und mit flachem Steuersatz besteuert werden, am besten direkt an der Quelle auf Ebene der Bank. Damit soll die Steuerschuld derjenigen, die mit Geld Geld verdienen, abgegolten sein: Für Anleger, Banken und Finanzamt würde alles übersichtlicher, und im deutschen Steuerwesen ginge es gerechter zu.
Abgeltungsteuer: 25 Prozent Steuersatz - doch mit Soli und Kirchensteuer klettert die Steuer auf 28,5 Prozent und damit auf europäisches Spitzenniveau
Doch es kam anders. Das Gesetz zur Abgeltungsteuer ist so gründlich misslungen, dass an Steinbrücks Floskel nix, aber auch gar nix mehr stimmt.
Es beginnt mit dem Steuersatz. Mit Soli und Kirchensteuer beträgt die reale Steuerbelastung auf Kapitalvermögen ab Januar 2009 nicht 25, sondern rund 28 Prozent - eine Belastung, mit der Deutschland europaweit spitze ist. Indem die Koalition zusätzlich die Steuerfreiheit auf langfristige Kapitalanlagen abschafft, das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden kippt sowie den Freibetrag für Spekulationsgewinne streicht, belastet sie vor allem mittlere und kleine Einkommen.
In Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer den Spitzensteuersatz von 42 Prozent ins Spiel zu bringen, ist Augenwischerei. Steinbrücks "x" steht nicht für die Vermögenden, sondern für die große Zahl kleiner Sparer, bei denen sich der Fiskus künftig kräftig bedient. Vermögende werden dagegen vielfach entlastet - und für Aktienanlagen steht ihnen immer noch der Weg nach Luxemburg und in die Schweiz offen.
Die Abgeltungsteuer ist in der vorliegenden Form nicht nur ungerecht, sondern auch steuersystematisch unsauber. Verfassungsklagen sind programmiert, sobald 2010 die ersten Steuerbescheide verschickt werden. Die Politik wird nachbessern und Reparaturgesetze auf den Weg bringen müssen. Dafür gibt es mehrere Gründe.
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