Von Hartmut Fischer
Was tun, wenn das Finanzamt stur bleibt?
Das Finanzamt kann von Ihnen beispielsweise verlangen, dass Sie binnen einer angemessenen Frist - meist nicht mehr als vier Wochen - weitere Unterlagen zur Ihrem Einspruch einreichen. Halten Sie diese Frist nicht ein, darf das Finanzamt verspätet eingereichte Unterlagen nicht mehr zu Ihren Gunsten werten (§ 364b AO).
Folgt das Finanzamt nicht Ihrer Einschätzung und will den Einspruch nicht anerkennen, müssen Sie sich nicht unbedingt geschlagen geben. Sie können dann nach § 364a Abs. 1 Satz 1 AO eine Erörterung der Sach- und Rechtslage beantragen, bei der eine einvernehmliche Erledigung des Einspruchverfahrens gefunden werden soll. Nutzen Sie diese Chance, um noch einen vorteilhaften Abschluss Ihres Einspruchs zu erreichen.
Während des Gesprächs sollten Sie ruhig und sachlich bleiben und die Beamten des Finanzamtes nicht persönlich angreifen. Es empfiehlt sich in dieser Phase einen Steuerberater mitzunehmen.
Wenn's gar nicht anders geht: Der Klageweg
Hat die Erörterung nichts gebracht und Ihr Widerspruch wird vom Finanzamt abgelehnt, können Sie noch den Klageweg gehen.
Die Klage können Sie beim Finanzgericht binnen eines Monats nach Zustellung der Widerspruchsablehnung einreichen. Wenn auch für diesen Schritt noch kein Rechtsvertreter benötigt wird, sollten Sie sich doch vorher mit Ihrem Steuerberater oder einem Fachanwalt beraten.
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