Von Arvid Kaiser, Lutz Reiche und Karsten Stumm
Anleger sollten Ansprüche prüfen
Privatanlegern mit noch offenen Steuerbescheiden empfiehlt die DSW aber auf jeden Fall, sich unter Hinweis auf das EugH-Urteil an ihren Steuerberater oder direkt an das Finanzamt zu wenden, um einen möglichen Erstattungsanspruch nachprüfen zu lassen.
Allerdings bezweifelt Kurz die vom Bundesfinanzministerium genannte Summe von fünf Milliarden Euro, die der Fiskus den Anlegern nach dem EuGH-Urteil angeblich jetzt erstatten muss - aufgrund dessen, dass womöglich weit weniger Anleger von der neuen Regelung profitieren können als zunächst gedacht worden ist.
"Ich halte die Zahl für sehr hoch", sagt DSW-Mann Kurz dann auch. Denn das Finanzamt müsse lediglich den Anteil an zu viel gezahlter Körperschaftssteuer erstatten. "Es geht hier also um relativ kleine Werte", so Kurz.
Zudem sei noch nicht klar, "ob das Urteil Drittstaatenwirkung entfaltet und damit womöglich auch außerhalb der Europäischen Union gilt", gibt Frank Bock gegenüber manager-magazin.de zu bedenken, Sprecher des Bundesverbandes Investment und Asset Management.
Mit der heutigen Entscheidung endet ein Fall, der in die 90er Jahre zurückreicht. Von 1995 bis 1997 erhielt ein Anleger Dividenden von Unternehmen aus den Niederlanden und Dänemark. Nach seinem Tod im Jahre 2000 beantragten die Erben für diese Ausschüttungen eine Steuergutschrift beim Finanzamt. Ohne Erfolg. Die Erben zogen dann vor das Finanzgericht Köln, das dann den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegte. Das heutige Urteil beendet nun den so genannten "Fall Meilicke".
manager-magazin.de mit Material von dpa
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