Berlin - Viele Sparer verzichten bisher auf die staatliche Förderung ihrer Riester-Rente - auch Sparer mit einem Rentenversicherungsvertrag. Schätzungsweise 200 Millionen Euro an staatlichen Zulagen drohen Ende des Jahres zu verfallen. Für gut jeden dritten der rund 4,2 Millionen Riester-Verträge aus dem Jahr 2004 fehlt bisher der Antrag auf staatliche Zuschüsse.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband verweist darauf, dass der Antrag für den staatlichen Zuschuss für das Jahr 2004 spätestens bis zum 31. Dezember 2006 beim Anbieter des Riester-Produktes eingegangen sein muss. Andernfalls erlischt der Anspruch auf den staatlichen Zuschuss für 2004.
Das ist für das Jahr 2004 eine Grundzulage von 76 Euro plus 92 Euro für jedes Kind. Sparer müssen den Zulageantrag auch dann beim Produktanbieter einreichen, wenn sie die darüber hinausgehende steuerliche Riester-Förderung bei der Veranlagung der Einkommenssteuer geltend machen wollen. Mit der Eintragung der Sonderausgaben in der Steuererklärung ist es also nicht getan.
Verfall nach spätestens zwei Jahren
Zwar hat jeder Riester-Sparer zwei Jahre Zeit, die Förderung zu beantragen. So lange sollte aber niemand warten. Denn erstens sichert ein frühzeitiger Antrag Zinseszinsen, weil die Zulage dem Vertrag schneller gutgeschrieben wird. Zweitens wird dadurch vermieden, die Antragsfristen zu versäumen. Wer es in Zukunft bequem haben will, füllt jetzt anstelle des jährlichen Antrags einen Dauerzulageantrag aus. Dann läuft in den Folgejahren alles automatisch weiter und der jährliche Papierkrieg entfällt.
Nicht zuletzt wegen dieser Vereinfachung hat die Riester-Rente nach schwachem Start in den vergangenen Jahren eine stark steigende Nachfrage erlebt. Auch unter steuerlicher Hinsicht ist die Riester-Rente interessant, da sie nicht unter die ab 2009 geplante Abgeltungssteuer fällt.
Die Zuschüsse steigen bis zum Jahr 2008 an: Für dieses Jahr gibt es 114 Euro pro Sparer sowie eine Kinderzulage in Höhe von 138 Euro pro Kind. Eine Familie mit zwei Kindern erhält also für 2006 bis zu 504 Euro an Zuschüssen: Zahlt sie zum Beispiel 2100 Euro in Riester-Verträge ein, muss sie nur 1596 Euro selbst zahlen und kann dennoch den gesamten Vorsorgebeitrag in höhe von 2100 Euro steuerlich geltend machen. Ab dem Jahr 2008 steigt die Zulage auf 154 Euro pro Sparer und 185 Euro pro Kind.
© manager magazin Online 2006
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH