Die Steuerlast steigt, Spitzenverdiener im Vorteil
In der Tendenz sind die Auswirkungen auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen ähnlich. Ein Spekulationsgewinn wird künftig nicht mehr im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens besteuert, sondern es gilt der Satz der Abgeltungsteuer. Das heißt, die Steuerlast auf solche Gewinne steigt. Wie auch bei der Dividendenbesteuerung sind Spitzenverdiener von dieser Steigerung weniger betroffen als Geringverdiener.
Vor allem für langfristig orientiere Anleger kommt es zu einer teuren Veränderung, weil die Koalition plant, die nach einem Jahr geltende Steuerfreiheit für private Veräußerungsgewinne abzuschaffen. Die Steuerlast steigt für jeden Anleger, am wenigsten sind jedoch Spitzenverdiener betroffen, die kurzfristig Aktien kaufen oder verkaufen.
Die neue Abgeltungsteuer soll nur für Aktienkäufe und anschließende Aktienverkäufe gelten, die nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen werden.
Mit dem Wegfall der Steuerfreiheit wird es künftig auch möglich sein, Verluste aus Spekulationsgeschäften bei der Steuer geltend zu machen. Dies soll aber nur im Rahmen der Einkunftsart gelten. Das heißt, eine Verrechnung etwa mit einem Gehalt ist nicht möglich.
Die Kirchen erhalten ihren Anteil
Mit der Umstellung der Besteuerung will die Koalition auch das bisherige System der Kontrollmitteilungen verändern. Ein Kontoabruf bleibt im Prinzip nur für Fälle erhalten, in denen der Steuerpflichtige Vergünstigungen oder staatliche Transfers beantragt.
Die Kirchen sollen auch bei der Abgeltungsteuer ihren Anteil an dem Aufkommen erhalten. Dazu müssen die Sparer ihrer Bank künftig mitteilen, ob sie konfessionell gebunden sind oder nicht. Der Nachweis soll etwa durch die Vorlage einer Steuerkarte geschehen.
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