Kassiert wird an der Quelle: Banken führen künftig die Steuer auf Dividenden oder Veräußerungsgewinne bei Aktien ab
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen hinzu, so dass die Steuerlast auf 28 Prozent steigen kann.
Die Einführung einer Abgeltungsteuer bricht radikal mit dem bestehenden System. Es folgt eine Beschreibung der neuen Steuer und ihrer Auswirkungen.
Was ist eine Abgeltungsteuer?
Eine Abgeltungsteuer hat zwei wesentliche Merkmale. Sie ist dort fällig, wo der zu versteuernde Betrag zuerst anfällt, an der Quelle also. Das heißt, der Fiskus wird von der Bank oder dem Kreditinstitut bedient, noch bevor der Steuerzahler an sein Geld kommt. Das Prinzip ist so ähnlich wie bei der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber gleich an den Staat abführt.
Ist die Steuer gezahlt, gilt der ganze Vorgang als abgeschlossen, die Steuer ist abgegolten. Eine Steuererklärung ist nicht notwendig. Der Steuerpflichtige weiß bereits im Voraus, was er zahlen muss. Das macht die Steuer einfach und unbürokratisch, in den Augen mancher aber auch ungerecht. So muss der Millionär den gleichen Steuersatz zahlen wie die Oma für das Sparbuch ihres Enkels. Bisher ist der persönliche Steuersatz fällig, der bei steigendem Einkommen steigt.
Die Sache mit dem persönlichen Steuersatz
Um diese Ungerechtigkeit zu vermeiden, wollen die Koalitionäre zwei Sperren einbauen. Der Sparerfreibetrag soll nach der vor Kurzem beschlossenen Halbierung nicht weiter gekürzt werden. Zinserträge bis zu 750 Euro (1500 für Verheiratete) bleiben damit auch nach 2009 steuerfrei. Zudem dürfen sich Sparer, die derzeit einen niedrigeren Satz als die vorgesehenen durchschnittlichen 25 Prozent zahlen, weiter nach dem alten System besteuern lassen.
Derzeit ist zwar auch eine Quellensteuer von 30 Prozent auf jeden Euro über den Sparerfreibetrag hinaus fällig. Im Rahmen der Steuererklärung wird aber ermittelt, ob der tatsächliche Steuersatz über oder unter diesem Wert liegt. Jeder Sparer, dessen durchschnittlicher persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt, profitiert von der Abgeltungsteuer. Wer den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlt, muss derzeit von 1000 Euro Zinsen über dem Sparerfreibetrag rund 443 Euro Steuern zahlen. Mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent werden es nur noch 263,75 Euro sein.
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