Von Lutz Reiche
Hamburg - Nehmen wir 'mal an, Sie sind geschieden, mehrfach umgezogen und wohnen jetzt im Bahnhofsviertel einer Großstadt. Völlig unproblematisch, nichts Besonderes. Laut Statistik endet etwa jede dritte Ehe mit Scheidung. Und die schöne Zwei-Zimmer-Wohnung haben Sie ganz bewusst in dem Viertel angemietet. Denn Sie sind beruflich viel unterwegs und auf die Bahn angewiesen. Seit Tagen erwarten Sie ein Paket Ihres Versandhändlers. Doch statt des bestellten TV-Geräts kommt ein Brief. Zusendung der Ware auf Rechnung sei nicht möglich, man bestehe jetzt auf Vorkasse. So kann's gehen, wenn man einen schlechten "Score"-Wert hat.
Einen was, bitte?
Der Begriff Scoring kommt aus dem Englischen und heißt so viel wie rechnen, zählen, einstufen. Scoring ist - allgemein formuliert - ein mathematisch-statistisches Verfahren, mit dem anhand von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit Prognosen über das künftige Verhalten von Gruppen oder Einzelpersonen mit bestimmten Merkmalen erstellt werden. Grundlage des Punktesystems sind personen- und verbraucherbezogene Daten.
Scoring reicht mittlerweile in alle gesellschaftlichen Bereiche hinein. Es findet in der präventiven Verbrechensbekämpfung ebenso Anwendung wie im Marketing mit individualisierter Werbung. Vor allem aber Banken und Unternehmen nutzen Scoring, um die Bonität eines Kunden sowie sein künftiges Zahlungsverhalten einzuschätzen - mehr denn je. Da wartet man schon 'mal vergebens auf eine Lieferung, machen Verbraucher immer öfter ein langes Gesicht, weil die Bank urplötzlich einen viel höheren Zinssatz für den nachgefragten Ratenkredit verlangt als es die Werbung verspricht.
Bekannteste Sammelstelle verbraucher- und personenbezogener Daten ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa). Daneben gibt es andere Auskunfteien, wie Informa, Creditreform oder die Deutsche Post Adress GmbH, die ein Kreditausfallrisiko allein nach der Wohngegend berechnet.
"Menschen landen in Schubladen"
Verbraucherschützern ist die Sammelleidenschaft dieser Serviceunternehmen schon lange ein Dorn im Auge. Berichten sie doch immer wieder von einem diskriminierenden Missbrauch dieser Daten. "Menschen werden beim Scoring in Schubladen gesteckt, ohne dass die Verbraucher erfahren, wie und warum sie dort gelandet sind", sagt Edda Müller vom Bundesverband Verbraucherzentralen (VZBV).
Gerade Bankkunden könnten das künftig noch stärker zu spüren bekommen. Denn den Kreditgebern soll es mit der geplanten Änderung des Kreditwesensgesetzes (KWG) erleichtert werden, noch intensiver als bisher Kundendaten zu sammeln, befürchten die Verbraucherschützer. Der Entwurf komme einer "General-Ermächtigung zur Datensammelei" gleich und widerspreche den Grundprinzipien des geltenden Datenschutzrechts, kritisiert VZBV-Vorstand Edda Müller.
Der Entwurf scheint auch Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) Bauchschmerzen zu bereiten. Gestützt auf eine von seinem Ministerium in Auftrag gegebene Studie zur Scoring-Praxis in Deutschland forderte der Minister Anfang der Woche jedenfalls von den Banken mehr Transparenz bei der Kreditvergabe. Der Kunde habe ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten über ihn erhoben gespeichert oder sonst wie verarbeitet werden, sagte Seehofer.
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