Von Lutz Reiche
Die Sache mit dem Buchwert
Dies könnte im Extremfall groteske Konsequenzen haben. Bei einer Immobilie, die auf den Buchwert null vollständig abgeschrieben ist, würden auch dann zu versteuernde Gewinne entstehen, wenn der Verkaufspreis unter dem Kaufpreis liegt.
Dazu ein Rechenbeispiel: Ein Investor hat ein Mehrfamilienhaus für 1,1 Millionen Euro erworben. In zurückliegenden Jahren hat er die Immobilie durch Sonderabschreibungen komplett abgeschrieben, in den Büchern steht sie also mit null Euro. Nun verkauft er das Haus für eine Million Euro, ein Verlust von 100.000 Euro. Trotz des realen Verkaufsverlustes ergebe sich rechnerisch ein zu versteuernder Verkaufsgewinn von einer Million Euro. "Es wird also ein Scheingewinn besteuert", sagt Schick.
Deshalb fordert der IVD auch, wieder zu jener Berechnungsart zurückzukehren, die bis zum 31. Juli 1995 galt, beziehungsweise die für bis zu diesem Zeitpunkt erworbene Immobilien bis heute gilt. Demnach berechnet sich der Veräußerungsgewinn für Immobilien, die bis zu diesem Stichtag erworben wurden, aus der Differenz von Verkaufspreis und Kaufpreis.
Viele Investoren sind verunsichert
Noch sind Details zu einer möglichen neuen Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen nicht bekannt. Man darf davon ausgehen, dass die neue Bundesregierung bei ihren Vorhaben den Kontakt zu Fachverbänden und Experten suchen wird. Sicher ist, dass angesichts des notorischen Sparzwangs bereits jetzt viele Privatinvestoren und Immobilienbesitzer verunsichert sind, was noch auf sie zukommen wird.
Dabei spreche nach Ansicht des IVD grundsätzlich nichts gegen eine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. "Es wäre auch steuersystematisch sinnvoll, alle Einkunftsarten zu besteuern", sagt Schick. Weniger plausibel sei allerdings, dass dies nicht im Zuge einer großen Steuerstrukturreform geschehe, sondern lediglich "einseitig" die Einnahmenseite der öffentlichen Hand diskutiert werde.
Ähnlich argumentiert die Investmentbranche. Eine neue Besteuerung von Kapitalerträgen biete auch Chancen. "Das kann ein richtiger Fortschritt sein", sagt BVI-Sprecher Andreas Fink. Dies wäre unter drei Voraussetzungen der Fall: Die Kapitalbesteuerung müsse einfacher werden. Es müsse ein "vernünftiger" Steuersatz gefunden werden, der auf "breite Akzeptanz" stößt. Letztlich dürften die Regelungen der Eigenkapitalfinanzierung und dem Finanzstandort Deutschland nicht schaden.
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