Hamburg/Berlin - Eine Sondersteuer für Bezieher hoher Einkommen - der Vorschlag scheint in Zeiten, in denen Durchschnitts- und Geringverdiener stärker zur Kasse gebeten werden, schön gerecht. Doch der Plan wird in der Praxis kaum bestehen, prognostiziert Alexander Koch, Volkswirt bei der HypoVereinsbank
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Er verweist auf "ganz legale Steuerschlupflöcher", die es den Vermögenderen ermöglichen, auf die Reichensteuer zu reagieren. "Der Gestaltungsfreiheit in Vermögensangelegenheiten sind zumindest schon mal keine Ländergrenzen gesetzt", sagt Koch.
"Viel Energie für ein symbolisches Thema"
Ob die vom linken Flügel der SPD einst avisierten 1,2 Milliarden Euro Mehreinnahmen allerdings zu erreichen sind, beurteilt der Volkswirt skeptisch: "Welcher Nettoeffekt ab 2007 entsteht, kann man heute noch nicht beziffern." Weil die Reichensteuer für Betroffene tatsächlich ein Anstoß sein könne, den Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, wäre sogar denkbar, dass die erhofften Mehr- sich real in Mindereinnahmen für den Staat wandeln, "oder ein Nullsummenspiel daraus wird". Unterm Strich habe die Politik "für ein symbolisches Thema viel Energie verschwendet".
Dem schließt sich der Präsident des Bundesverbands Deutscher Investmentberater in Hamburg an: "Selbstverständlich wollen die Kunden wissen, wie man am besten mit dem Thema umgeht", berichtet Burkhard Baye gegenüber manager-magazin.de. Aber über Unruhe unter den Vermögenden, von Kapitalfluchtgedanken oder Schwarzgeldüberlegungen könne er nichts berichten.
"Die meisten sehen das Thema gelassen. Es gilt hier wie bei anderen Initiativen des Gesetzgebers auch, die Portfolien individuell auf die neue Situation einzustellen", sagt Baye. Beim legalen Ausnutzen von steuerlichen Möglichkeiten unterscheiden sich Vermögende und Durchschnittsverdiener nach seinen Erfahrungen nicht. Die Suche nach wenig steuerschädlichen Möglichkeiten eint sie.
Reich nach Berechnung?
Möglich sei es beispielsweise, bei der Geldanlage in Aktien verstärkt auf dividendenstarke Titel zu setzen: Die Einkünfte aus Dividenden sind zwar steuerpflichtig - aber lediglich nach dem vergleichsweise schonenden Halbeinkünfteverfahren. So lange allerdings noch nicht abschließend festgelegt sei, ob - neben anderen Details - die Reichensteuerpflichtigen über ihr zu versteuerndes oder das Bruttoeinkommen kategorisiert werden, könne man noch keine allgemein verbindliche Empfehlung abgeben.
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