Von Lutz Reiche
mm.de: Mit dem jüngsten Urteil zu Rückkaufswerten scheinen die Grenzen der Einflussnahme durch die Assekuranz deutlich enger gesteckt zu sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Branche eine Formel vor, der zufolge für den Versicherten künftig mehr übrig bleiben muss, wenn er seine Police vorzeitig kündigt.
Metzler: Auch hier muss man abwarten, wie das neue Versicherungsvertragsgesetz im Ergebnis aussehen wird. Durch das Urteil verliert die Legislative natürlich an Spielraum, letztlich wird sie sich aber daran halten müssen. Für seit 1994 abgeschlossene Verträge haben sich einige Anbieter in ihren Versicherungsbedingungen die Option geschaffen, bei schwachen Kapitalmärkten oder einer überraschend ansteigenden Lebensdauer der Bevölkerung, die Rückkaufswerte der Policen deutlich zu reduzieren und somit die Garantien auszuhebeln. Das scheint nach dem BGH-Urteil so ohne weiteres nicht mehr möglich zu sein.
mm.de: Die Rückkaufswerte sind bei früher Kündigung deshalb so niedrig, weil der Kunde mit seinen Beiträgen in den ersten Jahren vor allem die Vermittlerprovision finanziert. Welche Folgen könnten höhere Rückkaufswerte für den Vertrieb haben?
Metzler: Das BGH-Urteil könnte erheblichen Einfluss auf das jetztige Vergütungsmodell des Vertriebs haben. Bislang kassiert der Vermittler die Provision in Höhe von 3 bis 6 Prozent der Versicherungssumme direkt nach Abschluss der Police. Diese Praxis könnte sich ändern, da der Versicherer die Hauptlast eines Frühstornos trägt. Es ist denkbar, dass künftig die Provision in Raten an den Vertrieb gezahlt wird. Zahlreiche Makler, Mehrfachagenten und Handelsvertreter sind jedoch auf die vorfällige Zahlungsweise der Provisionen angewiesen, da in vielen Fällen kaum Rücklagen gebildet wurden. Viele Vermittler bekämen also ein ernsthaftes Problem, da das Neugeschäft ohnehin dieses Jahr deutlich eingebrochen ist.
mm.de: Nun liegen die Gesetze noch nicht vor. Lässt sich gleichwohl abschätzen, welche finanziellen Belastungen aus den Urteilen für die Versicherer erwachsen können?
Metzler: So wie ich das BVG-Urteil verstehe, müssen die Unternehmen ihre stillen Reserven dem Kunden künftig zeitnah auszahlen. Sie werden dieses Polster also nicht mehr in gleichem Maße zum Ausgleich von Verlusten verwenden können. Damit könnten die Versicherer gezwungen sein, in Zukunft deutlich mehr Eigenkapital zu halten. Die konkreten finanziellen Auswirkungen des Urteils lassen sich aber nicht beziffern.
Sollte der Gesetzgeber das BVG-Urteil auch auf den Altbestand und nicht nur das Neugeschäft der Versicherer anwenden, und müssen die Unternehmen künftig auf Einzelvertragsebene die Gewinnquellen und stillen Reserven ausweisen, dann sind IT-Investitionen in Milliardenhöhe notwendig. Dann müssen neue Systeme zur Bestandsführung erarbeitet und umgesetzt werden. Das wird mehrere Jahre dauern. Im Grunde müsste die Branche schon jetzt damit anfangen, um in 2008 den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
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