29.09.2005
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Medienfonds

Das große Beben

Von Karsten Stumm

2. Teil: Steuersparmodell oder Verlustbringer?

Steuersparmodell oder Verlustbringer?

Ohne unternehmerische Tätigkeit ihrer Fonds können die Investoren ihre Geldanlage nicht wie gewünscht zum Steuern sparen einsetzen. Ohne Filmdreh fallen schließlich keine Kosten an - und diese Verlustzuweisungen nutzen Medienfondsanleger eigentlich, um damit ihre übrigen Einkommen beim Fiskus kleinzurechnen.

"Lord of War": Kinoproduktion mit Nicolas Cage (Foto) in der Hauptrolle, ebenfalls finanziert von VIP-III-Anlegern
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VIP mediengruppe

"Lord of War": Kinoproduktion mit Nicolas Cage (Foto) in der Hauptrolle, ebenfalls finanziert von VIP-III-Anlegern

"Dadurch, dass nach unserer Meinung keine Filme produziert worden sind, fehlt die Grundlage für die gewünschte steuerliche Verlustzuweisung", sagte Staatsanwalt Winkler. Betroffene Anleger müssen sich deshalb unter Umständen auf Steuernachforderungen ihres zuständigen Finanzamtes einstellen, die tief ins Geld gehen können.

Ohne die vollen Steuervorteile sind Investments in Medienfonds zudem oftmals kaum ihr Geld wert. In den vergangenen Jahren haben nur die wenigsten Medienfonds mit ihrem eigentlichen Filmgeschäft überhaupt Geld verdient. Die Inflationsrate eingerechnet blieben oftmals sogar nur Verluste. Darüber hinaus folgert die Staatsanwaltschaft, dass den Anlegern ein Schaden in Höhe des Agios und der Fondsnebenkosten entstanden ist.

Der führende deutsche Medienfondsanbieter VIP hat mittlerweile seine beiden jüngsten Fondsangebote VIP-V und VIP-VI vom Markt genommen. "Aus Verantwortung gegenüber unseren Anlegern möchten wir diesen keinerlei Risiko zumuten. Wir werden beide Fonds mit sofortiger Wirkung aus der Platzierung nehmen, rückabwickeln und den Anlegern die komplett geleisteten Einlagen in voller Höhe zuzüglich Agio zurückbezahlen", ließ VIP-Chef Schmid mitteilen. "Wir werden dazu kurzfristig auf die Kommanditisten des VIP-V und VIP-VI zugehen." VIP München wird dann Investorengeld in Höhe von rund 25 Millionen Euro zurückzahlen müssen.

VIP München hat mit seinem Garantie-Medienfondsangebot einst eine Marktlücke genutzt: Nach der Börsenkrise zu Beginn des Jahres 2001 waren viele Anleger verunsichert und interessierten sich vor allem für Investments mit möglichst großem Schutz vor Kurseinbrüchen. Publikumsfondsgesellschaften wie die Sparkassentochter Deka, Union Investment oder DWS boten ihren Kunden deshalb Fonds zum Kauf an, die neben einem gewissen Kurspotenzial auch den Schutz der eigenen Einlage boten.

VIP München übertrug diese Idee als eine der ersten Fondsgesellschaften auf die steuersparenden Medienfonds. Entsprechend groß war der Erfolg des Münchener Medienfondsanbieters. Tausende deutsche Steuersparinvestoren haben bei ihm ihr Geld investiert. Allein in die beiden Fonds VIP-III und VIP-IV flossen insgesamt 672 Millionen Euro.

"Da wir davon ausgehen, dass die Täuschung im Falle der VIP-Garantiefonds III und IV auf Dauer und zur Einkommenerzielung angelegt war, ermitteln wir nun gegen die VIP-Geschäftsleitung und ihre steuerlichen Berater wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs und der Steuerhinterziehung", sagt Oberstaatsanwalt Winkler. Die Garantiekonstruktionen anderer Anbieter stehen nicht in Frage.

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