Von Karsten Stumm
Hamburg - Der führende deutsche Medienfondsanbieter VIP München ist in Schwierigkeiten. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen die Filmfinanzierungsfirma um Chef und Unternehmensgründer Andreas Schmid wegen Betrugs. Der Vorwurf der Ermittler: VIP München habe das Geld seiner Anleger aus den Filmfonds VIP-III und VIP-IV gar nicht zu Filmproduktionen eingesetzt.
"Wir glauben, dass die Gesellschaft um Firmengründer Schmid das Geld der VIP-III- und VIP-IV-Anleger nie in Filmproduktionen gesteckt, sondern direkt auf Konten zweier Großbanken weitergeleitet hat", sagt Oberstaatsanwalt Anton Winkler gegenüber manager-magazin.de.
Die Staatsanwaltschaft München I hat am Dienstag dieser Woche bereits die Münchener Geschäftsräume der VIP-Gruppe durchsuchen lassen und dabei vor allem elektronische Daten sichergestellt. Auch die Privaträume des Fondspromotors Schmid wurden durchsucht.
VIP München war einer der ersten Anbieter, der seinen Anlegern besondere Sicherheiten für ihre Investments einräumte. Je nach Fonds garantierten die VIP-Vertragspartner Dresdner Bank und HypoVereinsbank den Anlegern, nach Ende der Fondslaufzeit im Jahre 2011 und 2014 mindestens das eingezahlte Kommanditkapital zu erstatten - egal wie gut oder schlecht sich das Filmgeschäft der Fonds entwickeln sollte.
Die Garantien für die VIP-III-Anleger übernahm die Dresdner Bank, die HypoVereinsbank sprang für die VIP-IV-Investoren in die Bresche.
Die Staatsanwaltschaft München I wirft dem Münchener Medienfondsanbieter VIP nun vor, das Geld seiner Anleger sogleich den beiden Großbanken zur Verfügung gestellt zu haben, die das Kapital als Sicherheit für ihre eigene Garantieerklärung nutzten und zinstragend anlegten. Neue Kino-Krimis, Komödien oder Fernsehfilme habe VIP mit dem Geld seiner Anleger dagegen nie produzieren lassen. VIP-Chef Schmid will zu den Vorwürfen nicht Stellung beziehen. Behält die Staatsanwaltschaft Recht, hätte das für die Investoren der VIP-Fonds-III und -IV fatale Folgen.
© manager magazin Online 2005
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH