Warten, warten, warten. Geprellte Anleger des Pleiteunternehmens Phoenix Kapitaldienst müssen weiter um ihre Entschädigung bangen - und das wohl noch eine ganze Zeit: "Wann wir den Betroffenen Geld auszahlen können, ist noch offen" sagte Michael Helmers, Abteilungsdirektor der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).
Erst wenn das Konkursverfahren der insolventen Firma Phoenix abgeschlossen sei, könne den Anlegern überwiesen werden, was ihnen laut Gesetz zusteht. Und bis dahin werde es im günstigsten Fall noch ein bis zwei Jahre dauern.
"Der Fall Phoenix ist europaweit einmalig und für uns eine logistische Herausforderung", sagte Helmers zur Begründung. Jeder der maximal möglichen rund 30.000 Entschädigungsanträge müsse von den zwölf EdW-Mitarbeitern einzeln geprüft werden. Unabhängig von der Kapazität seiner Behörde sei die EdW aber zumindest finanziell in der Lage, alle Entschädigungsansprüche zu erfüllen, sagte Helmers.
3.000 Anleger haben bereits Entschädigung beantragt
Im Schadensfall haben Anleger Anspruch auf 90 Prozent ihrer Forderungen, maximal aber nur auf 20.000 Euro. Entgangene Gewinne werden nicht entschädigt. Die EdW hat bisher rund 26.000 deutsche Phoenix-Anleger angeschrieben und ihnen die nötigen Unterlagen für ihren Entschädigungsantrag zugesandt. 3.000 Investoren hätten die Formulare bereits ausgefüllt an die Entschädigungsbehörde zurückgeschickt.
Dass alle Betroffenen tatsächlich einfordern werden was ihnen zusteht, erwartet Helmers allerdings nicht. Erfahrungsgemäß verzichte ein Drittel der geprellten Anleger darauf, ihr Recht einzufordern - teils aus Scham, teils weil das ehemals angelegt Kapital aus dunklen Quellen stamme.
Nach Ansicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) ist es sogar noch immer fraglich, ob die Phoenix-Anleger überhaupt Anspruch auf Entschädigung haben. Denn die EdW springe als Wiedergutmachungsstelle nur bei Insolvenzen ein, nicht aber bei Betrug, den es bei Phoenix unter Umständen gegeben habe, sagte SdK-Experte Markus Straub. Für Anleger, die hohe Beträge von mehr als 20.000 Euro angelegt hätten, sei es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, betonte Straub.
© manager magazin Online 2005
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH