Donnerstag, 9. Februar 2012, 23:33 Uhr

manager magazin



18.04.2005
 

Phoenix-Anlegerskandal

Wo bleibt das Geld?

Etwa 30.000 Anleger des Finanzdienstleisters Phoenix Kapitalmarkt sind vom größten Finanzmarktnepp der vergangenen Jahre betroffen. Viele von ihnen haben Anspruch auf Entschädigung. Doch das Geld kommt nicht bei den Investoren an - vielleicht noch Jahre lang.

Warten, warten, warten. Geprellte Anleger des Pleiteunternehmens Phoenix Kapitaldienst müssen weiter um ihre Entschädigung bangen - und das wohl noch eine ganze Zeit: "Wann wir den Betroffenen Geld auszahlen können, ist noch offen" sagte Michael Helmers, Abteilungsdirektor der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).

  Phoenix Kapitaldienst:  Noch keine Entschädigungen an Investoren des Pleiteunternehmens ausgezahlt
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DPA

Phoenix Kapitaldienst: Noch keine Entschädigungen an Investoren des Pleiteunternehmens ausgezahlt

Erst wenn das Konkursverfahren der insolventen Firma Phoenix abgeschlossen sei, könne den Anlegern überwiesen werden, was ihnen laut Gesetz zusteht. Und bis dahin werde es im günstigsten Fall noch ein bis zwei Jahre dauern.

"Der Fall Phoenix ist europaweit einmalig und für uns eine logistische Herausforderung", sagte Helmers zur Begründung. Jeder der maximal möglichen rund 30.000 Entschädigungsanträge müsse von den zwölf EdW-Mitarbeitern einzeln geprüft werden. Unabhängig von der Kapazität seiner Behörde sei die EdW aber zumindest finanziell in der Lage, alle Entschädigungsansprüche zu erfüllen, sagte Helmers.

3.000 Anleger haben bereits Entschädigung beantragt

Im Schadensfall haben Anleger Anspruch auf 90 Prozent ihrer Forderungen, maximal aber nur auf 20.000 Euro. Entgangene Gewinne werden nicht entschädigt. Die EdW hat bisher rund 26.000 deutsche Phoenix-Anleger angeschrieben und ihnen die nötigen Unterlagen für ihren Entschädigungsantrag zugesandt. 3.000 Investoren hätten die Formulare bereits ausgefüllt an die Entschädigungsbehörde zurückgeschickt.

Dass alle Betroffenen tatsächlich einfordern werden was ihnen zusteht, erwartet Helmers allerdings nicht. Erfahrungsgemäß verzichte ein Drittel der geprellten Anleger darauf, ihr Recht einzufordern - teils aus Scham, teils weil das ehemals angelegt Kapital aus dunklen Quellen stamme.

Nach Ansicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) ist es sogar noch immer fraglich, ob die Phoenix-Anleger überhaupt Anspruch auf Entschädigung haben. Denn die EdW springe als Wiedergutmachungsstelle nur bei Insolvenzen ein, nicht aber bei Betrug, den es bei Phoenix unter Umständen gegeben habe, sagte SdK-Experte Markus Straub. Für Anleger, die hohe Beträge von mehr als 20.000 Euro angelegt hätten, sei es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, betonte Straub.

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