Von Lutz Reiche
Ob die über den Tisch gezogenen Immobilienkäufer nun auch leer ausgehen werden, hält Verbraucherschützer Westphal indes noch nicht für ausgemacht. "Wir sehen das Ganze noch nicht verloren", sagt der Leiter des Bereichs Finanzdienstleistungen beim VZBV. Westphal räumt zwar ein, dass sich der EuGH in der Regel von Empfehlungen leiten lasse. Doch setzt der Experte beim Thema kreditfinanzierte "Schrottimmobilien" auf einen weiteren Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichtes Bremen, über den das höchste europäische Gerichte noch zu entscheiden habe.
Widerrufsrecht bei "Haustürgeschäften"
Die Anfrage des Bremer Gerichts sei dem Gutachten des Luxemburger Generalanwaltes zufolge "deutlich präziser formuliert und begründet worden" als der Vorlagebeschluss des Bochumer Landgerichts, um den es im konkreten Fall jetzt ging, so Westphal. Léger habe in seinem Gutachten zu dem Bochumer Fall "ausdrücklich" auf die Anfrage des Bremer Gerichtes hingewiesen.
Materie unter deutschen Gerichten umstritten
Grundsätzlich steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht bei so genannten Haustürgeschäften zu. Das gelte auch für Kreditverträge, die grundpfandrechtlich abgesichert sind, wie der EugH bereits im Dezember 2001 entschieden hatte. Der zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofes war dieser Rechtsauffassung in einem Urteil vom April 2002 im Grundsatz gefolgt und hatte zu Gunsten der Kreditnehmer entschieden.
Der Pferdefuß des BGH-Urteils: Hat der Verbraucher seinen Kreditvertrag widerrufen, müsste er aber das Darlehen auf einen Schlag samt Zinsen zurückzahlen, so die Richter. Jenseits der Frage, ob der Verbraucher dazu überhaupt in der Lage ist, ließ das Gericht aber offen, so Westphal, ob dann auch Kredit- und Kaufvertrag rückabgewickelt werden könnten.
Dass die Materie auch innerhalb des Bundesgerichtshofes unterschiedlich beurteilt wird, dokumentiert ein späteres Urteil des XI. Zivilsenats des BGH. Der so genannte Bankensenat entschied die Frage im Sinne der Kreditinstitute, was ihm mitunter den Vorwurf von BGH-Richterkollegen einbrachte, er habe den europäischen Verbraucherschutz mit Füßen getreten.
Zahlreiche Banken finanzierten "Schrottimmobilien"
Wie viele Verfahren vor deutschten Gerichten im Zusammenhang mit "Schrottimmobilien" anhängig sind, darüber gibt es keine genauen Erkenntnisse. Im "Spiegel" sprach ein Göttinger Jurist unlängst von einigen Tausend Prozessen. Nach einem Bericht des "Handelsblatt" zählt die HypoVereinsbank mit 650 laufenden Verfahren zu den am stärksten betroffenen Banken. Dies wäre allerdings noch erstaunlich wenig, wenn man der Schätzung Westphals Glauben schenkt, dass allein die HVB rund ein Drittel der 300.000 "Schrottimmobilien"-Fälle auf sich vereinigt. Nach anderen Medienberichten zählen genauso die Commerzbank
, zahlreiche Spar- und Bausparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken zu den Kreditgebern.
An den Kapitalmärkten war in der Vergangenheit immer wieder befürchtet worden, dass den Instituten hohe Belastungen drohen könnten, falls sie bei einem massenhaften Widerruf von Kreditverträgen auf den als Sicherheiten gegebenen Immobilien sitzen bleiben. Das ist bislang offenbar nicht der Fall. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Sinne des Verbraucherschutzes könnte dies aber ändern.
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