Ausbildungskosten
Eichels heimlicher Steuertrick
Von Lutz Reiche
3. Teil:
Ausbildung kostet - Was ist absetzbar?
Die folgenden Aufwendungen sind nach Angaben des Bundes der Steuerzahler abziehbar. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
1. Teilnahme-, Prüfungs-, oder Studiengebühren/ Repetitioriumskosten
2. Kosten für Lernmittel (gegebenenfalls Aufteilung der Kosten nach dem Grad der Privat- und beruflichen Nutzung)
- Computer/Faxgeräte/Drucker usw.(s.u. aber c)
- Bücher, Schreibwaren, Kopierkosten, Aktentasche, Schreibtisch, Bücherregal, bestimmte Berufskleidung (Kittel o.ä.)
- sofern Anschaffungswert kleiner als 410 Euro (exklusive Mehrwertsteuer) voll abziehbar im Jahr der Anschaffung, ansonsten ist die Anschaffung abzuschreiben nach den AfA-Tabellen (zum Beispiel PC über 3 Jahre, Fax über 6 Jahre, Möbel über 13 Jahre, Software über 3-4 Jahre
3. Reisekosten
- Fahrtkosten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte, entweder die tatsächlichen oder nach den Regelungen für die Entfernungspauschale
- Bei einem Fernstudium sind die Reisekosten wie bei Dienstreisen absetzbar (0,30 Euro je mit PKW gefahrenem Kilometer)
- Bei unterschiedlichen Ausbildungsstätten sind die Kosten wie bei einer Einsatzwechseltätigkeit abziehbar
4. Kosten der doppelten Haushaltsführung - sofern am Hauptwohnsitz eigener Hausstand (seit 2004) beibehalten wird
- Mietkosten
- Kosten der notwendigen Ausstattung
- Kosten für wöchentliche Heimfahrt (Entfernungspauschale) oder wöchentliches Telefonat
- Zweitwohnungsteuer
5. Sonstige Aufwendungen
- Reisenebenkosten, zum Beispiel Parkgebühren
- Kosten des häuslichen Arbeitszimmers bis zu 1250 Euro pro Jahr, zum Beispiel anteilige Miet- und Mietnebenkosten, Kosten für die Ausstattung usw.
- Kosten der Teilnahme an privaten Lern- und Arbeitsgemeinschaften nach den Grundsätzen, die für Dienstreisen gelten