Am 30. Dezember 2003 ist das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit (Strafbefreiungserklärungsgesetz - StraBEG) in Kraft getreten. Seit dem 01.01.2004 kann damit die Brücke zur Steuerehrlichkeit beschritten werden.
Obwohl Eichel & Co. mit dem Strafbefreiungserklärungsgesetz ein ziemlich großer Wurf gelungen ist, herrscht unter "Auslandsanlegern" noch Verunsicherung. Der Grund ist schlicht: Die Tageszeitungen sind voll wohlmeinender Ratschläge von Wirtschaftsredakteuren und Steuerfachleuten aller Couleur, aber praktisch nutzbare Informationen sind Mangelware. Den eigenen Steuerberater spricht man zunächst besser nicht an, um nicht für diesen und sich selbst im Vorfeld neue Rechtsprobleme heraufzubeschwören.
Unser Leitfaden soll diese Lücke füllen. Er richtet sich ausschließlich an "reine Zinssünder" und ihre Vermögensberater. "Reiner Zinssünder" in diesem Sinne ist, wer
Der Leitfaden geht hingegen nicht auf "Schwarzgeldtransfers" seit 1992/1993 ein (Beispiel: Ein Unternehmer hat Teile seiner Gewinne ab 1993 in die schwarze Firmenkasse fließen lassen und damit Auslandsvermögen begründet oder vermehrt). Denn die sich im Unternehmensbereich stellenden Amnestie-Fragen sind ungleich komplexer. Sie bedürfen einer umfassenden und qualifizierten Einzelfallberatung, die dieses kleine Papier nicht bieten kann.
Details, Anwendungsprobleme und Einzelfragen zum Amnestiegesetz haben wir im Interesse der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit bewusst ausgeklammert.
Wenn der Leser - nach etwa einstündiger Lektüre - die entscheidenden Fragen:
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