Gastbeitrag von Oliver Mihm
Mit einer wahren Gesetzesflut versucht gerade in diesem Jahr die Bundesregierung, angetrieben auch durch die EU, die Verbraucher vor den Folgen falscher Beratung durch die Finanzindustrie zu schützen. Nach der zu Jahresanfang in Kraft getretenen Novelle des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), die den Banken eine Protokollpflicht auferlegt und den Kunden ein Rücktrittsrecht bei telefonischer Beratung gibt, folgt im April das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das die Datenverarbeitung und -nutzung stark einschränkt, und schließlich im Juni die Verbraucherkreditlinie, die den Finanzinstituten erhöhte Informationspflichten und den Gesamtausweis der Kosten vorgibt.
Diese geballte Gesetzeskraft soll den Schaden begrenzen, der den Bundesbürgern jedes Jahr aus Falschberatung in Finanzangelegenheiten entsteht. Das Bundesministerium für Ernährung, Verbraucherschutz und Landwirtschaft schätzt ihn auf jährlich zwischen 20 Milliarden und 30 Milliarden Euro. Über diese Zahlen mag man diskutieren können, unbestritten ist, dass es immer wieder Fälle von suboptimaler Beratung gibt und diese den Kunden durchaus Geld kostet.
Der vorgeschobene Sperrriegel der Brüsseler und Berliner Gesetzeshüter bleibt auch nicht ohne Resultat, wir bei Investors Marketing schätzen den Nutzen für die Verbraucher auf rund 7,4 Milliarden Euro, etwa weil Berater vorsichtiger vorgehen müssen und so manches provisionsgetriebene Geschäft wegen der Protokollpflicht unterbleibt.
Was in der öffentlichen Diskussion jedoch gern vergessen wird: Dieser Nutzen ist nicht umsonst zu haben. Allein die Kosten für Einmalinvestitionen, etwa für EDV-Systeme oder Schulungen, addieren sich nach unseren Berechnungen in der Finanzindustrie auf knapp 19 Milliarden Euro (ein Teil davon ist freilich schon seit dem Jahr 2007 umgesetzt), die Belastungen aus laufenden Kosten sehen wir bei etwa 9,5 Milliarden Euro, und das pro Jahr.
Betroffen sind davon in erster Linie die Banken, weil die Beratungszeiten länger und die Vertriebsleistungen geringer werden, steigen die Kosten um knapp 3,2 Milliarden Euro. Die Vermittler werden netto etwa mit 1,6 Milliarden belastet. Die Versicherer kommen mit Belastungen von 1,7 Milliarden Euro weg, aber nur deshalb, weil sie bereits in der Vergangenheit etwa durch das Versicherungsvertragsgesetz Belastungen verkraften mussten. Unter dem Strich fällt die gesamtwirtschaftliche Kosten-Nutzenrechnung mit fast 1,5 Milliarden Euro negativ aus, weil die Kosten von mehr als 9,4 Milliarden Euro den Nutzen von nicht ganz 8 Milliarden Euro (auch die Finanzindustrie profitiert in geringem Maße) deutlich übersteigen.
Macht die Finanzbranche transparent, welche Kosten in einzelnen Produkten kalkuliert sind, kann das auch seine gute Seiten haben, weil der Kunde nun schwarz auf weiß sieht, was er für seine Beratung zahlt und dann vielleicht bereit ist, sich kritischer mit so manchen Ratschlägen auseinanderzusetzen und vielleicht sensibler wird, auch für die Beratung ein Honorar zu bezahlen. Anderseits besteht die Gefahr, dass er eben aus Kostengründen ganz auf Beratung verzichtet und eher aufs Geradewohl sein Geld investiert; sein Geld also ohne Beratung, und dann richtig suboptimal investiert. Und das kann dann den Schaden aus angeblicher Falschberatung sehr schnell erheblich übersteigen.
Gesetzgeber und Verbraucherschutzverbände sollten sich deshalb in Zukunft gezielter mit den in der Praxis eintretenden Effekten und deren Kosten auseinandersetzen und nicht nur einseitig das hohe Lied des Schutzes des armen unmündigen Bürgers anstimmen. Und: Ab und zu würde man sich auch über etwas mehr Selbstkritik freuen, wenn das eine oder andere Vorhaben, wie zum Beispiel die Rückgabe von Wertpapieren eine Woche nach ihrem Kauf, ein offensichtlicher Unsinn ist.
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