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02. Januar 2000, 14:44 Uhr

Day-Trading

Heißes Eisen für Anlegerschützer

Der Börsenboom beschert dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel immer neue Aufgaben. Ein besonders drängende Aufgabe für das Jahr 2000 ist ein Regelwerk für hochriskantes Day-Trading.

Frankfurt am Main - Deutschland hat 1999 endgültig das Börsenfieber gepackt: Mit 168 Börsengängen wurden so viel Neuemissionen von Unternehmen wie nie zuvor registriert. Zugleich stieg allein im ersten Halbjahr 1999 die Zahl der Aktionäre erstmals über fünf Millionen. Dieser Boom lockt auch schwarze Schafe an, die versuchen, Börsenneulinge über den Tisch zu ziehen. Für Transparenz im Wertpapierhandel, Anlegerschutz und gegen unseriöse Geschäftspraktiken kämpft seit 1995 das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe). Eines der heißen Eisen im Jahr 2000 ist für die Aktionärsschützer laut BAWe-Präsident Georg Wittich das hochriskante Day-Trading.

Die so genannten Day-Trader sind Privatleute, die versuchen, Tagestrends an der Börse auszunutzen. Sie suchen ihren Profit also in schnellen, kurzen Marktbewegungen suchen. "Wir arbeiten an einem Regelwerk für das Day-Trading und prüfen, welche speziellen Maßnahmen zum Schutz von Day-Tradern erforderlich sind", erklärt Wittich.

Das BAWe klärt zudem die Frage, ob und wie für Day-Trading-Center geworben werden darf. Die hoch riskanten Deals der "Tages-Händler" bergen nach den Erfahrungen in den USA das Risiko hoher Verluste. "Deshalb überlegen wir, welche finanziellen Mittel sie eventuell vorweisen müssen, damit die Verluste auch aufgefangen werden könnten", berichtet der BAWe-Präsident. Ein entsprechendes Regelwerk soll in diesem Jahr vorgelegt werden. Eine angemessene Risiko-Aufklärung für die Anleger sei dabei unbedingt erforderlich.

BAWe: Gesetze zum Internethandel auf dem Prüfstand

Auch das Thema Internethandel mit Aktien ist für die Anlegerschützer nach wie vor aktuell: Wittich sieht darin Chancen und Risiken zugleich. Vor allem junge Leute - die für die Anlageform Aktien durchaus offen sind - würden vom Internet angezogen. "Der Informationsfluss im Netz ist schneller als bei anderen Medien und schafft daher Chancengleichheit für die Anleger." Zugleich könnten aber auch anonym, etwa in Chatrooms, Informationen über Unternehmen verbreitet werden, die häufig den Eindruck versuchter Manipulation erweckten. Nach dem Börsengesetz ist Marktmanipulation ein Straftatbestand. Allerdings seien die derzeitigen Regeln zu vage und zu eng gefasst; sie müssten dringend modernisiert werden, fordert Wittich.

Der wachsame Blick des Bundesaufsichtsamtes richtet sich auch auf verbotene Insidergeschäfte. "Wir prüfen, ob auffällig hohe Umsätze und Kursbewegungen bei einer Aktie mit einer erst später veröffentlichten Unternehmensnachricht zusammenhängen könnten", erklärt Wittich. Keimt dabei ein Anfangsverdacht auf, wird untersucht, ob Insider kursrelevante und bis dahin nicht bekannte Informationen genutzt haben, um Aktien zu kaufen oder veräußern.

Zudem wacht die Behörde darüber, dass die Wertpapiermärkte für den Anleger möglichst transparent sind. "Die Investoren brauchen für ihre Anlageentscheidungen zuverlässige und aktuelle Informationen." Deshalb haben die Unternehmen Veröffentlichungspflichten und müssen alle kursrelevanten Neuigkeiten schnellstmöglich bekannt geben.

Zum effektiven Anlegerschutz gehören laut Wittich zudem Verhaltensregeln, die die Kreditinstitute und Finanzdienstleister beachten müssen. Jeder, der in Deutschland erstmals öffentlich Wertpapiere anbietet, muss außerdem einen Verkaufsprospekt herausgeben, der vom Bundesaufsichtsamt auf Vollständigkeit geprüft wird.

FESCO: Eine Art Europol für den Anlegerschutz

Angesichts immer enger zusammenrückender Kapitalmärkte sieht die Behörde einen weiteren Schwerpunkt in internationaler Zusammenarbeit. "Mit dem Euro wachsen die europäischen Kapitalmärkte stärker zusammen, und darauf müssen die Aufsichtsbehörden reagieren", sagt Wittich. Seit der BAWe-Gründung hat sich das Amt schon knapp 150 Mal allein wegen Insider-Anfragen an ausländische Behörden gewandt, um die Identität der Auftraggeber von im Ausland getätigten Geschäften festzustellen.

Seit einigen Jahren dürfen Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum grenzüberschreitend ihre Dienstleistungen anbieten. Voraussetzung ist die Zulassung im Herkunftsland, die dem jeweiligen Unternehmen einen so genannten Europäischen Pass beschert. Umso wichtiger werden laut Wittich europaweit einheitliche Richtlinien über den Schutz der Anleger.

Daran arbeiten 17 Wertpapieraufsichtsbehörden in Europa, die seit 1997 in der FESCO (Forum of European Securities Commissions) zusammengeschlossen sind. Diese Organisation - eine Art Europol in Sachen Anlegerschutz - hat Ende Dezember 1999 neue Standards für das europäische Wertpapiergeschäft festgelegt. Danach soll mit neuen "Standards für geregelte Märkte" das Vertrauen der Anleger in die europäischen Börsen erhöht werden. Für 2000 stehen Wittich zufolge unter anderem gemeinsame Regeln gegen Marktmanipulationen auf der Tagesordnung.


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