Hamburg - Verbraucher sollen bei Finanzprodukten künftig verstärkt auf unabhängige Anlageberater setzen können, die mit Kunden ein Honorar vereinbaren, statt eine Provision zu kassieren. Die schwarz-gelbe Koalition will dazu die sogenannte Honorarberatung als Alternative zum verbreiteten Provisionsmodell gesetzlich regeln.
Nach einem am Dienstag bekanntgewordenen Referentenentwurf müssen Honorarberater einen ausreichenden Marktüberblick haben. Sie dürfen nur gegen Honorar des Kunden beraten. Der Honorarberater darf sich zudem nicht auf eigene Finanzinstrumente oder solche Anlagen beschränken, die von ihm nahestehenden Finanzfirmen angeboten werden.
Zum Hintergrund: Honorarberater erhalten keine Provision von Anbietern und vereinbaren mit jedem Kunden für ihre Dienstleistung eine Vergütung. Unterstellt wird, dass sie als unabhängige Berater eher das geeignete Produkt verkaufen und weniger das, an dem sie viel verdienen. Allerdings ist eine solche Beratung nicht immer preiswert.
Honorarberater sind bislang eher die Ausnahme im deutschen Finanzgewerbe. Geldanlagen werden hierzulande vor allem auf Provisionsbasis vermittelt. Die Zahl derer, die Dienste nur gegen Honorar verkaufen und keine Provisionen kassieren, bewegt sich Experten zufolge im unteren dreistelligen Bereich. Schätzungen gehen davon aus, dass es allenfalls 200 bis 300 Honorarberater gibt gegenüber 300.000 Anlagevermittlern auf Provisionsbasis.
Höhere Anforderungen an Honorarberater
Ein Grund ist, dass Vorteile eines Honorarberaters oft unklar sind und Kunden wegen fehlender Transparenz sich nicht bewusst entscheiden können. Das liegt auch an begrifflichen Ungenauigkeiten, da es kein Berufsbild des Honorarberaters gibt. Das Verbraucherschutzministerium hatte im Sommer 2011 Eckpunkte zur Regelung des Berufsbildes vorgelegt, die SPD brachte ein Konzept ein. Jetzt folgt der Referentenentwurf des Finanzministeriums.
Darin heißt es: "Mit diesem Gesetzentwurf wird zusätzlich zur bisherigen Anlageberatung unter dem Begriff der "Honorar-Anlageberatung" eine neue gesetzlich definierte Form der Anlageberatung geschaffen." Die Anforderungen gingen über die der herkömmlichen Anlageberatung hinaus.
Mit Blick auf die Vorgabe, dass diese Berater nur gegen Honorar arbeiten dürfen, heißt es ergänzend: In Fällen, in denen bestimmte Finanzinstrumente nicht provisionsfrei am Markt erhältlich sind, dürfe der Honorarberater Zuwendungen von Dritten annehmen, "wenn diese unverzüglich und ungemindert an den Kunden weitergeleitet werden". Der Gesetzentwurf orientiere sich auch am Vorschlag der EU-Kommission für ein vergleichbares Konzept.
Der Wirtschaft entstehen dem Entwurf zufolge nur Kosten, wenn Unternehmen sich freiwillig entscheiden, Honorarberatung anzubieten. Dann könne von einem Einmalaufwand von etwa 13,8 Millionen Euro sowie laufenden Kosten von 7,9 Millionen Euro ausgegangen werden. Einmalkosten entstünden maßgeblich durch die geforderte organisatorische Trennung zwischen Honorar- und anderer Beratung sowie den Nachweis und die Eintragung in ein Register.
cr/dpa-afx
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