Von Lutz Reiche
mm: Frau Tack, die SPD hebt heute im Bundestag das Thema Honorarberatung auf die Agenda. Warum gerade jetzt?
Tack: Das Thema beschäftigt die SPD seit dem Jahr 2008. Wir streben hier eine gesetzliche Regelung an, um endlich die richtigen Lehren aus der Finanzmarktkrise zu ziehen. Die Bundesregierung hat zwar immer wieder erklärt, dass sie eine gesetzliche Regelung anstrebt, wie es im Koalitionsvertrag steht. Mit Ausnahme des Eckpunktepapiers von Verbraucherschutzministerin Aigner ist aber nichts passiert.
mm: Wirklich? Anlegerschutzgesetz, Beratungsprotokoll, Informationsblätter, Gebührentransparenz, Vermittlerregister, Provisionsdeckelung - es ist doch einiges geschehen in den vergangenen Jahren. Reicht das alles nicht?
Tack: Die Frage stellt sich für mich so nicht. Entscheidend ist vielmehr, was wir brauchen, damit für die Verbraucher ein nachvollziehbarer und transparenter Markt für Versicherungs- und Finanzprodukte entsteht, in dem sie eine echte Wahl- und Vergleichsmöglichkeit haben. Beratung, Vermittlung und Verkauf von diesen Produkten in Deutschland funktioniert überwiegend provisionsbasiert. Eine echte Alternative besteht nicht. Die wollen wir mit der gesetzlich fixierten Honorarberatung schaffen.
mm: Jeder Verbraucher kann heute schon die Dienste eines Honorarberaters in Anspruch nehmen, wenn er es will. Muss das zwingend ein Gesetz vorschreiben? Warum sollte das nicht der Markt selbst regeln?
Tack: Zum einen gibt es viel zu wenig unabhängige Honorarberater in Deutschland. Zum anderen sind Berufsbild, Qualifikation und Pflichten von Honorarberatern nicht geregelt. Ein Gesetz kann und muss hier Klarheit für den Verbraucher bringen. Zudem fehlen ausreichend Versicherungs- und Finanzprodukte, die zu sogenannten Nettotarifen angeboten werden, damit Honorarberatung, wie wir sie verstehen, überhaupt funktionieren kann. Denn über eines sollten wir uns im Klaren sein: Die Durchleitung von Provisionen an den Verbraucher, wie es das Eckpunktepapier von Frau Aigner vorsieht, wird das Problem nicht lösen.
mm: Warum denn nicht?
Tack: Zentrales Merkmal einer Honorarberatung muss sein, dass der Berater das Entgelt für seine Dienste ausschließlich vom Kunden bekommt. Wir unterscheiden uns an dieser Stelle bewusst vom Modell der Provisionsdurchleitung. Wenn wir die Beratungsleistung anerkennen, dann ist das nur konsequent. Denn diese wird entlohnt und dafür bedarf es keiner Provision - auch nicht einer, die an den Kunden fließt. Das Modell der Provisionsdurchleitung würde das unabhängige Berufsbild des Honorarberaters nur verwässern. Nicht zuletzt würde die durchgeleitete Provision den Markt vermutlich stark verzerren.
mm: Inwiefern verzerren?
Tack: Würde die durchgeleitete Provision zum Prinzip, besteht die Gefahr, dass der Kunde seine Vorsorgeentscheidung letztendlich nach der Höhe dieser Zuwendung fällt. Das kann nicht im Sinne des Kunden sein und würde auch dem Ziel einer unabhängigen Beratung zuwiderlaufen.
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