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28.11.2011
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Gerichtsurteil

Hoffnungsschimmer für Lehman-Opfer

In Deutschland vor Gericht: Klagen deutscher Anleger gegen Standard & Poor's sind laut OLG in Frankfurt zulässig
DPA

In Deutschland vor Gericht: Klagen deutscher Anleger gegen Standard & Poor's sind laut OLG in Frankfurt zulässig

Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt: Das Landgericht in der Main-Metropole muss eine Klage gegen Standard & Poor's annehmen. Ein Anleger fordert von der Ratingagentur Schadensersatz wegen eines Urteils zu einem Zertifikat der Pleitebank Lehman Brothers.  

Frankfurt am Main - Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat heute ein Urteil gesprochen, das den vielen tausend Opfern der Lehman-Pleite aus dem Jahr 2008 neue Hoffnung geben könnte. Nach dem Spruch der Richter sind Schadensersatzklagen deutscher Anleger gegen die Ratingagentur Standard & Poor's (S&P) vor dem Landgericht (LG) Frankfurt möglich (Az.: 21 U 23/11).

Zum Hintergrund: Ein Anleger hatte noch im Mai 2008 30.000 Euro in ein Zertifikat der US-Bank Lehman Brothers gesteckt. Im September des Jahres folgte die Pleite der Bank, der Investor verlor sein Geld.

Daraufhin zog der Geschädigte vor Gericht, und zwar mit einer Schadensersatzklage gegen S&P. Der Grund: Die gute Bewertung des Zertifikats durch die Ratingagentur sei ausschlaggebend für den Kauf gewesen. Das LG Frankfurt wies die Klage jedoch zunächst als unzulässig ab, mit der Begründung, man sei örtlich nicht zuständig.

Dies sahen die Richter am OLG nun anders. Sie schlossen sich der Argumentation des Klägers an und verwiesen den Fall zur Verhandlung ans Landgericht zurück.

"Nun kann praktisch jeder Investor, der sich bei Wertpapierkäufen auf die von S&P vergebenen Bonitätsnoten verlassen und dabei Verluste erlitten hat, die Ratingagentur auf Schadenersatz verklagen", sagt Anwalt Jens-Peter Gieschen, der den Kläger vertritt.

Ein Sprecher des OLG Frankfurt betonte allerdings, dass das Gericht lediglich über die örtliche Zuständigkeit geurteilt habe. Über den möglichen Erfolg der Klage sage das noch nichts aus. Zudem sei das Urteil noch nicht rechtskräftig. Von S&P war eine Stellungnahme zunächst nicht zu bekommen.

cr

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