Berlin - Die umstrittene Luftverkehrsabgabe für Starts von deutschen Flughäfen gilt ab sofort für Reisen von 2011 an. Wer von diesem Mittwoch an ein Ticket für Flüge ab Januar nächsten Jahres bucht, unterliegt bereits der Flugticketsteuer. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Damit soll verhindert werden, dass sich Passagiere bereits jetzt im großen Stil mit Tickets für 2011 und die Folgejahre eindecken.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte in Berlin, damit sollen Vorzieh- und Umgehungseffekte vermieden werden. Konkret heißt es: "Um Vorzieheffekte zu vermeiden, findet die Steuer auf Rechtsvorgänge (z.B. Ticketkauf, Buchung einer Pauschalreise) ab dem Tag des heutigen Kabinettbeschlusses Anwendung, soweit diese zu Abflügen ab dem 1. Januar berechtigen."
Geplant ist ab 2011 eine dreistufige entfernungsabhängige Steuer. Für Inlandsflüge und Kurzstreckenrouten in Europa werden 8 Euro je Passagier fällig. Für Mittelstrecken liegt der Satz bei 25 Euro, für Langstreckenflüge bei 45 Euro. Kinder unter zwei Jahren ohne eigenen Sitzplatz sind ausgenommen. Greifen soll die Steuer, die jährlich eine Milliarde Euro einbringen soll, für Flüge ab 1. Januar 2011. Bis 30. Juni 2012 soll die Regierung dem Bundestag über die Auswirkungen auf die Branche und die Einnahmeentwicklung berichten.
Ausnahmen bei der Ökosteuer werden gekappt
Die Lufthansa
hat die vom Kabinett beschlossene Luftverkehrsabgabe verurteilt. "Solche nationalen Alleingänge schwächen den Luftverkehrsstandort Deutschland, es wird zu massiven Wettbewerbsverzerrungen kommen", sagte ein Sprecher am Mittwoch in Frankfurt. Lufthansa als größte deutsche Fluggesellschaft werde besonders hart getroffen. "Die Luftverkehrsabgabe wird zu einem Konjunkturmotor für ausländische Airlines und Flughäfen." Dies hätten die Erfahrungen in den Niederlanden gezeigt.
Die Steuer ist Teil des umfassenden Sparpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Das schwarz-gelbe Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin den Entwurf für das Haushaltbegleitgesetz von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), wie aus Regierungskreisen verlautete. Damit werden wesentliche Teile des Anfang Juni geschnürten Milliarden-Sparpakets umgesetzt. Das Gesetz sieht vor allem Einschnitte bei den Sozialleistungen vor.
Das Sparpaket mit Einsparungen und Mehreinnahmen soll den Bundesetat bis 2014 um insgesamt 82 Milliarden Euro entlasten. Die Koalition will mit ihrem strikten Sparkurs die neue Schuldenbremse im Grundgesetz einhalten. Endgültig entschieden wird über das von der Regierung "Zukunftspaket" genannte Maßnahmenbündel im November.
Die Opposition kritisiert, das Sparpaket sei sozial nicht ausgewogen und enthalte viele Luftbuchungen. Die Länder können aus Sicht der Regierung das Sparpaket nicht über den Bundesrat stoppen. Die Länderkammer, wo Schwarz-Gelb keine Mehrheit hat, müsse den Maßnahmen nicht zustimmen, heißt es.
Die größten Einschnitte gibt es bei Sozialleistungen
Die Bürger müssen sich damit von 2011 auf neue Lasten einstellen. Die größten Einschnitte soll es bei Sozialleistungen geben. Diese sollen effizienter ausgerichtet werden. Betroffen sind vor allem Arbeitslose, für die Zuschläge gestrichen werden.
Bei Hartz-IV-Empfängern will der Staat Beiträge zur Rentenversicherung einsparen. Das Elterngeld soll moderat gekürzt und für Hartz-IV-Empfänger komplett gestrichen werden. Der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger soll gestrichen werden.
Ausnahmen bei der Stromsteuer und im Energiesteuergesetz für das produzierende Gewerbe sollen verringert werden. Davon verspricht sich der Bund im kommenden Jahr zusätzliche Einnahmen von mehr als einer Milliarde Euro und von 2013 an von jeweils 1,5 Milliarden Euro.
Bestimmte energieintensive Verfahren im produzierenden Gewerbe bleiben von der Stromsteuer aber befreit. "Durch die Änderungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes sind in Einzelfällen geringfügige Auswirkungen auf die Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau oder das Verbraucherpreisniveau zu erwarten", heißt es.
nis/dpa-afx
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