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27.08.2010
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Krisenchance

Preise für Ferienhäuser auf Talfahrt

Von Christoph Rottwilm

Berlusconi, Polanski, Bruni: Die Stars und ihre Ferienhäuser
Fotos
Engel & Völkers

3. Teil: Die Fallstricke beim Immobilienkauf im Ausland

DSA-Chef Schöllhorn bestätigt: Im Gegensatz zu Deutschland sei beispielsweise in einigen Ländern auch ein Vorvertrag ohne notarielle Beurkundung oder eine kurze Vereinbarung auf einem normalen Blatt Papier als Kaufvertrag gültig. Jeder Vertrag sollte daher vor der Unterzeichnung anwaltlich oder notariell geprüft werden.

"Die Urlaubsstimmung trübt oft den klaren, kritischen Blick", warnt Schick. "Viele der angebotenen Landhäuser sind nach wie vor überteuert." Ein Gutachten über die Bausubstanz sei daher unerlässlich, wenn versteckte Mängel entdeckt werden sollen. Nach Möglichkeit sollte man die Immobilie zudem zunächst mieten, um festzustellen, ob die Ausstattung den eigenen Anforderungen entspricht.

Das ist umso bedeutsamer, weil die Eigennutzung nach Einschätzung der Fachwelt die Hauptmotivation für den Erwerb einer Ferienimmobilie sein sollte. Als reine Geldanlage, da sind sich die meisten Fachleute einig, rechnet sich ein Ferienhaus dagegen nur sehr selten. "Wenn ein Ferienhaus zu Anlagezwecken erworben wird, dann sollte man sich für ein möglichst gutes Objekt in bester Lage entscheiden", sagt Engel & Völkers-Vorstand Enders. "Denn nur dort sind die erforderliche Auslastung und entsprechende Mieteinnahmen zu erwarten."

Boris Becker und der Umbau einer Finca auf Mallorca

Auch sollte der Erwerb laut Schick vorab bei der zuständigen Gemeinde gemeldet werden. So könne beispielsweise sichergestellt werden, dass es sich bei dem Objekt nicht um einen Schwarzbau handelt. Ebenso lässt sich bei dieser Gelegenheit klären, ob für eventuelle An- und Ausbauten eine Baugenehmigung erteilt wird.

Probleme, wie sie einst Tennislegende Boris Becker mit seiner Finca auf Mallorca und den dortigen Behörden hatte, kann man sich so leicht ersparen. Becker hatte das Anwesen im Nordosten der Insel Ende der 90er Jahre erworben und das darauf befindliche Hauptgebäude per Umbau stark vergrößert. Dabei jedoch überschritt er die zulässigen Maße erheblich. Die Folge: Ein Streit mit den Behörden, bis schließlich die Abrissbagger anrückten und das Haus auf Normalmaß zurechtstutzten.

Vorsicht bei Häuschen in Strandnähe

1000-Quadratmeter-Domizile wie das des ehemaligen Sportstars sind allerdings ohnehin nicht jedermanns Sache. Doch auch im Durchschnittssegment ist Obacht geboten. Der IVD etwa warnt insbesondere vor halb fertigen Ferienanlagen auf dem spanischen Festland. "Vielen der dort tätigen Projektentwickler droht die Insolvenz", sagt Verbandssprecher Schick. "Ob die jeweiligen Projekte fertiggestellt werden, ist somit höchst fraglich."

Und noch ein Fallstrick verlangt auf dem iberischen Immobilienmarkt Beachtung: Vor dem Kauf eines Häuschens in Strandnähe sollten Interessenten laut IVD unbedingt prüfen, ob das Objekt den Auflagen des Küstengesetzes entspricht. Spanische Regionalpolitiker ignorierten oftmals die Vorschrift, nach der Neubauten mehr als 100 Meter vom Strand entfernt errichtet werden müssen. In vielen Fällen drohen nun Abriss oder Enteignung.

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