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01.08.2010
 

Geschlossene Fonds

Anlegerschutz entzweit Regierung

Riesige Containerschiffe: Anleger können sich daran beteiligen, wenn sie in geschlossene Fonds investieren. Aber auch große Immobilienprojekte werden über diese weniger kontrollierten Fonds finanziert.
dpa

Riesige Containerschiffe: Anleger können sich daran beteiligen, wenn sie in geschlossene Fonds investieren. Aber auch große Immobilienprojekte werden über diese weniger kontrollierten Fonds finanziert.

Die künftige Gestaltung des Anlegerschutzes sorgt nach einem Medienbericht für Streit in der Bundesregierung. So seien sich Wirtschafts- und Finanzministerium uneins etwa über die schärfere Kontrolle des Vertriebs von geschlossenen Fonds.

Berlin - Nach dem Willen von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sollten diese Fonds künftig als Wertpapiere unter das Kreditwesengesetz fallen. Damit würden Vermittler solcher Anlagen der Kontrolle der Finanzaufsichtsbehörde Bafin unterliegen. Dies lehne das Wirtschaftsministerium unter Rainer Brüderle (FDP) aber ab, berichtet der das Nachrichtenmagazin "SPIEGEL" am Wochenende vorab.

Brüderle wolle die Anlageberater unter die Gewerbeaufsicht stellen, was laut "Spiegel" eine weit weniger strenge Aufsicht bedeute. Dem Bericht zufolge arbeitet Brüderles Ministerium an einem branchenfreundlicheren Gegenkonzept zu Schäubles Gesetzentwurf.

Das Finanzministerium erklärte, der Gesetzentwurf befinde sich noch in der Abstimmung zwischen den Ressorts. Diese werde im Sommer abgeschlossen. Schäuble hatte als Konsequenz aus der globalen Wirtschaftskrise bereits im März einen umfassenden Gesetzesentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes noch bis zur Sommerpause angekündigt.

In geschlossenen Fonds werden beispielsweise Immobilien oder Schiffe zusammengefasst. In der Regel kann hier nur in der Gründungsphase investiert werden und der Anleger muss dann seinen Anteil über längere Zeit halten. Ein An- und Verkauf etwa über die Börse wie bei anderen Fonds ist normalerweise nicht möglich.

Grüne fordern Umkehr bei den Beraterprovisionen

Das Gewerberecht böte nur eine Scheinaufsicht, "die den vielen schwarzen Schafen bei den Beratern das Leben erleichtern", kritisierte die stellvertretende Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Bärbel Höhn, in dem Magazin. Höhn forderte indes eine grundlegende Änderungen bei den Beraterprovisionen. Die üblichen Provisionen bei der Vermittlung von Anlageprodukten sollten nicht wie bislang den Bankberatern zustehen, sondern an die Kunden ausgezahlt oder ganz verboten werden, sagte die ehemalige Verbraucherschutzministerin in Nordrhein-Westfalen der "Rheinpfalz am Sonntag". Die bisherige Praxis biete für die Berater einen zu starken Anreiz, Finanzprodukte mit den höchsten Erlösen den Kunden anzubieten, was bei immer mehr Anlegern zu Enttäuschungen geführt habe. Nach Höhns Angaben gingen den Deutschen durch mangelhafte Finanzberatung Jahr für Jahr mehr als 30 Milliarden Euro verloren.

rei/rtr/afp

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