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10.03.2010
 

Liechtenstein

Weiterer Schritt im Steuerstreit

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, um den Informationsaustausch mit Liechtenstein in Steuersachen sicherzustellen. Ein Sprecher des Fürstentums wertete das Abkommen als "wichtiges Zwischenergebnis".

Berlin/Vaduz - Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für ein schon im September 2009 geschlossenes Abkommen, das die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch beider Länder in Steuersachen sicherstellen soll. Der Gesetzentwurf bedarf aber noch der Zustimmung des Bundestages.

Schloss in Vaduz: "Wichtiges Zwischenergebnis"
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REUTERS

Schloss in Vaduz: "Wichtiges Zwischenergebnis"

Nach dem Abkommen sollen sich Deutschland und Liechtenstein gegenseitig mit Auskünften und Informationen in Fällen helfen, in denen steuerliche oder strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden.

Das Abkommen setzt die Standards um, die die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) formuliert hatte. "Das Abkommen enthält alle Kernelemente des OECD-Standards und verpflichtet jede Vertragspartei, der anderen auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen", sagte Vize-Regierungssprecher Christoph Steegmans.

Verbesserung, aber noch keine Lösung

Von einer Beilegung aller Steuer-Diskussionen zwischen beiden Ländern wollte der Sprecher des Finanzministeriums aber nicht sprechen. Soweit erkennbar, handele es sich um eine "deutliche Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand", sagte er lediglich.

Ein Sprecher des Fürstentums wertete das Abkommen als wichtiges Zwischenergebnis. Umfassend geregelt sei das Thema Steuern zwischen beiden Staaten noch nicht. Das Fürstentum hatte in der Vergangenheit schon bilaterale Regelungen zum Thema Steuerbetrug und -hinterziehung über die OECD-Standards hinaus angeboten.

Zur Voraussetzung hatte es ein gemeinsames Grundverständnis im Umgang mit vergangenen, aktuellen und künftigen Steuerverpflichtungen gemacht. Noch vor nicht allzu langer Zeit stand Liechtenstein auf der Liste der nicht kooperativen Staaten in Steuerdingen.

Mehr Verdachtsfälle wegen Geldwäsche

In Liechtenstein ist unterdessen die Zahl der Verdachtsfälle wegen Geldwäsche im vergangenen Jahr gestiegen. Regierungschef Klaus Tschütscher erklärte, der Anstieg sei ein Ergebnis der "Null-Toleranz"-Politik der Regierung. Gemeldet wurden 235 Verdachtsfälle und damit 24 Prozent mehr als im Vorjahr, wie die zuständige Stabstelle Financial Intelligence Unit (FIU) des Fürstentums am Mittwoch mitteilte.

Vor allem Banken meldeten demnach die Verdachtsfälle, einige kamen auch von Treuhandgesellschaften. Liechtensteins Regierungschef Klaus Tschütscher erklärte, der Anstieg der Verdachtsfälle sei ein Ergebnis der "Null-Toleranz"-Politik der Regierung. Auch beim Bundeskriminalamt und in zahlreichen weiteren Ländern gibt es eine FIU zur Bekämpfung von Geldwäsche.

manager-magazin.de mit Material von Nachrichtenagenturen

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