Donnerstag, 9. Februar 2012, 02:39 Uhr

manager magazin



09.02.2010
 

Verfassungsgericht

Hartz-IV-Sätze müssen neu berechnet werden

Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Das Verfassungsgericht forderte die Bundesregierung auf, bis Jahresende eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. 6,5 Millionen Menschen sind betroffen.

Karlsruhe - Die Bundesregierung muss die Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher neu berechnen und damit noch höhere Sozialausgaben einplanen. Die bisherige Regelung verstoße gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Besonders für Kinder in Hartz-IV-Familien könnte es nun mehr Geld geben. Deutschlands höchste Richter ließen aber offen, ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II generell höhere Leistungen bekommen müssen.

359 Euro im Monat beträgt derzeit der hartz-IV-Regelsatz für einen Erwachsenen. Nun müssen die Sätze neu berechnet werden. In Deutschland sind aktuell 6,5 Millionen Menschen auf die Hilfssätze angewiesen
Zur Großansicht
DPA

359 Euro im Monat beträgt derzeit der hartz-IV-Regelsatz für einen Erwachsenen. Nun müssen die Sätze neu berechnet werden. In Deutschland sind aktuell 6,5 Millionen Menschen auf die Hilfssätze angewiesen

Die noch von der rot-grünen Bundesregierung eingeführte Berechnungsbasis sei nicht nachvollziehbar. Die Kalkulation sei nicht transparent und orientiere sich nicht genug an der Realität. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine Neuregelung zu schaffen. Damit muss bei einer der größten Sozialreformen in der deutschen Nachkriegsgeschichte erheblich nachgebessert werden. Erfolgreich geklagt hatten drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein- Westfalen.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung kündigte eine schnelle Umsetzung an. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wollte aber nicht kommentieren, ob es zu Mehrausgaben kommen wird. Verbände und die Politik begrüßten über Parteigrenzen hinweg das Hartz-IV-Urteil. Gewerkschaften und Organisationen wie der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Arbeiterwohlfahrt forderten am Dienstag umgehend, als Konsequenz aus dem Urteil die Zahlungen an Kinder und Erwachsene in der Grundsicherung zu erhöhen.

Für SPD ist mit dem Urteil die Mindestlohn-Debatte eröffnet

Für die SPD ist damit auch die Mindestlohn-Debatte neu eröffnet. Es könne nicht sein, dass jemand ohne Arbeit mehr Geld bekommt als jemand, der den ganzen Tag einer Arbeit nachgeht, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann.

Alfred Boss vom Insitut für Weltwirtschaft warnte hingegen: "Wenn es zu einer Anhebung der Regelsätze kommt, wird der Abstand zwischen Arbeitslosengeld II und Arbeitseinkommen verringert. Für ALG-II-Bezieher wird es dadurch weniger attraktiv, eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen."

Bis zur Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Voraussetzung: Es handelt sich um einen Bedarf, der laufend besteht und nicht durch Einsparungen oder Unterstützung Dritter gestemmt werden kann. Das könnte zum Beispiel beim Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung der Fall sein.

Staat drohen höhere Ausgaben

Durch diese Zahlungen für den besonderen Bedarf drohen dem ohnehin schwer gebeutelten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV. Bereits jetzt liegt die Neuverschuldung auf der Rekordhöhe von fast 100 Milliarden Euro.

In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen, darunter 1,7 Millionen Kinder. Besonders sie sollten bessergestellt worden, forderten die Richter. Bei der bisherigen Berechnung werde der Realität wenig Rechnung getragen. "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen", monierten die Karlsruher Richter.

Nach dem Urteil durfte der Gesetzgeber zur Sicherung eines "menschenwürdigen Existenzminimums" zwar feste Regelsätze schaffen. Aber deren Berechnung ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht korrekt gewesen. So sei nicht nachvollziehbar, dass die Ausgaben für Bildung und das gesellschaftliche Leben ausgeklammert worden seien - etwa für Internetnutzung, Kino und Theater oder die Mitgliedschaft im Sportverein.

Die Berechnung müsse nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Geschätzte Abschläge "ins Blaue hinein" seien nicht angemessen. Da die Grundlage bei den Regelsätzen für Erwachsene nicht stimmt, schleppt sich der Fehler bis zur Berechnung der Kinder-Sätze durch.

Bei der neuen Berechnung kann der Gesetzgeber laut Urteil an dem Statistikmodell festhalten, das er bislang gewählt hat. Grundlage für die neuen Berechnung könnten dann die Ergebnisse der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 sein, die das Statistische Bundesamt im Herbst 2010 vollständig vorlegt.

Kindern drohe "Ausschluss von Lebenschancen"

Bei Kindern müssten sich die Regelsätze an deren speziellen Bedürfnissen orientieren, betonte das Gericht. Alltagserfahrungen deuteten auf einen besonderen kinder- und altersspezifischen Bedarf hin. Das gelte vor allem für schulpflichtige Kinder. Könnten sie notwendige Materialien wie Bücher, Hefte oder einen Taschenrechner nicht zahlen, drohe den hilfebedürftigen Kindern der "Ausschluss von Lebenschancen". Es bestehe die Gefahr, dass sie später nicht in der Lage seien, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die sei mit dem Prinzip des Sozialstaates nicht vereinbar.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt bisher bei 359 Euro monatlich, bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).

manager-magazin.de mit Material von Nachrichtenagenturen

Diesen Artikel...

Social Networks

  • Twitter
  • Facebook
  • MySpace
  • deli.cio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Google Bookmarks
  • Linkarena
  • Mister Wong
  • Newsvine
  • reddit
  • StumbleUpon
  • Windows Live
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg

© manager magazin Online 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH












Service
manager-magazin-AbonnementAbo-Service manager magazin mobilmm mobil Twitter-FeedsTwitter-Feeds
Angebote von A bis ZAngebote von A-Z SPIEGEL-Gruppe - Nachdruckrechte und LizenzenNachdrucke WährungsrechnerWährungsrechner
Ihr persönliches DepotDepot Newsletter-Abo: managerupdateNewsletter-Abo Werbung buchenWerbung buchen
E-MailE-Mail RSSRSS-Newsfeed Info: Wir über unsWir über uns
KurseKurse Der Shop von manager magazin und Harvard Business ManagerShop manager-magazin.de als Startseite einrichtenmm.de als Startseite
Partnerangebote
Analysieren Sie online Ihren Standort im Vergleich zu den Besten mit CONTOR-REGIOContor-Regio:
Analysieren Sie
online Ihren Standort
Seminarmarkt: Tanken Sie KarrierewissenSeminarmarkt:
Tanken Sie Karrierewissen
imedo Arztsuche: Ärzte, Therapeuten, Heilpraktiker und Apothekenimedo:
Ärzte, Heilpraktiker, Apotheken
Handytarife: Finden Sie den passenden TarifHandytarife:
Finden Sie den passenden Tarif
Medführer: Finden Sie Ihren Arzt oder Ihre KlinikMedführer:
Finden Sie Ihren Arzt
oder Ihre Klinik
GehaltsCheck: Verdienen Sie genug?GehaltsCheck:
Verdienen Sie genug?
Nach oben