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03.02.2010
 

Liechtenstein-CD

Steueraffäre erreicht Verfassungsgericht

Von Christoph Rottwilm

Ob unrechtmäßig beschaffte Finanzdaten vor Gericht verwendet werden dürfen, beschäftigt seit der Steueraffäre in Liechtenstein die deutsche Justiz, Öffentlichkeit und tausende Steuerhinterzieher. Ein Beschuldigter hat seinen Fall nun vor das Bundesverfassungsgericht getragen - und dem Thema damit eine neue Dimension gegeben.

Hamburg - Die Liechtenstein-Affäre, in deren Rahmen aufgrund einer Daten-CD seit Anfang 2008 bislang beinahe 600 Ermittlungsverfahren gegen mögliche Steuerhinterzieher eingeleitet wurden, beschäftigt nun auch das Bundesverfassungsgericht. Der Münchener Steuerstrafverteidiger Franz Bielefeld von der Kanzlei RP Richter & Partner hat bereits im September 2009 für einen Mandanten eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Von Liechtenstein nach Karlsruhe: Die Verfassungsrichter beschäftigen sich mit der Steueraffäre
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AP

Von Liechtenstein nach Karlsruhe: Die Verfassungsrichter beschäftigen sich mit der Steueraffäre

Formell richtet sich die Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss, der sich nach Angaben des Anwalts ausschließlich auf die Liechtensteiner Daten stützt. Letztlich könnten damit aber jene Fragen höchstrichterlich geklärt werden, die seit Tagen erneut das Land beschäftigen: Darf der Staat Daten erwerben, die vermutlich unrechtmäßig beschafft wurden? Und wichtiger noch: Sind solche Daten vor Gericht als Beweismittel verwendbar?

Hintergrund: 2007 hatte der Fiskus über den BND für 4,6 Millionen Euro eine CD mit Daten von Steuerhinterziehern erworben, die Schwarzgeld auf Konten der LGT Bank in Liechtenstein angelegt hatten. Auf Grundlage dieser CD wurden bislang fast 600 Ermittlungsverfahren eröffnet. Beinahe 200 sind bereits abgearbeitet. Der Fiskus und gemeinnützige Einrichtungen kassierten per Steuernachzahlung und Geldauflage zusammen fast 200 Millionen Euro. Gegenwärtig steht zudem die Bundesregierung erneut vor dem Kauf einer solchen Daten-CD.

Nach Einschätzung von Anwalt Bielefeld ist sein Mandant der einzige, der sich gegen das Vorgehen des Staates wehrt. Alle anderen Betroffenen hätten sich offenbar mit der Staatsanwaltschaft und der Justiz verständigt. "Da der Geheimdienst und die Justiz die wesentlichen Akten unter Verschluss halten, ist im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens nicht nachprüfbar, ob die BND-Geschichte vom bloßen Datenkauf so überhaupt wahr ist", sagt Bielefeld. "Wenn man keinen Rückfall in den mittelalterlichen Geheimprozess will, dann dürfen solche Beweismittel aus trübester Quelle für die Strafjustiz nicht verwertbar sein."

Laut Mitteilung des Anwalts rügt die Verfassungsbeschwerde, dass die erworbenen LGT-Daten als Beweismittel nicht gerichtlich verwertet werden dürfen. Der Durchsuchungsbeschluss sei mit der in Artikel 13 des Grundgesetzes garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung sowie dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar.

"Beweismittel, die vom Geheimdienst gewonnen und deren Herkunft rechtstaatlich nicht nachvollziehbar seien, dürften nach dem sogenannten verfassungsrechtlichen 'Trennungsgebot' von Geheimdiensten nicht an Polizei und Justiz weitergegeben und von den Gerichten nicht verwertet werden", schreibt die Kanzlei.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass die Beschwerde in Karlsruhe vorliegt. Wann darüber entschieden werde, könne aber nicht gesagt werden.

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