Gastbeitrag von Oliver Mihm
Mit einer wahren Gesetzesflut versucht gerade in diesem Jahr die Bundesregierung, angetrieben auch durch die EU, die Verbraucher vor den Folgen falscher Beratung durch die Finanzindustrie zu schützen. Nach der zu Jahresanfang in Kraft getretenen Novelle des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), die den Banken eine Protokollpflicht auferlegt und den Kunden ein Rücktrittsrecht bei telefonischer Beratung gibt, folgt im April das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das die Datenverarbeitung und -nutzung stark einschränkt, und schließlich im Juni die Verbraucherkreditlinie, die den Finanzinstituten erhöhte Informationspflichten und den Gesamtausweis der Kosten vorgibt.
Schon im vergangenen Jahr traten mit der Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und im August die Payment Service Directive (Zahlungsdiensterichtlinie) in Kraft, nicht zu vergessen die Finanzmarktrichtlinie MiFID aus dem Jahr 2007.
Diese geballte Gesetzeskraft soll den Schaden begrenzen, der den Bundesbürgern jedes Jahr aus Falschberatung in Finanzangelegenheiten entsteht. Das Bundesministerium für Ernährung, Verbraucherschutz und Landwirtschaft schätzt ihn auf jährlich zwischen 20 Milliarden und 30 Milliarden Euro. Über diese Zahlen mag man diskutieren können, unbestritten ist, dass es immer wieder Fälle von suboptimaler Beratung gibt und diese den Kunden durchaus Geld kostet.
Der vorgeschobene Sperrriegel der Brüsseler und Berliner Gesetzeshüter bleibt auch nicht ohne Resultat, wir bei Investors Marketing schätzen den Nutzen für die Verbraucher auf rund 7,4 Milliarden Euro, etwa weil Berater vorsichtiger vorgehen müssen und so manches provisionsgetriebene Geschäft wegen der Protokollpflicht unterbleibt.
Was in der öffentlichen Diskussion jedoch gern vergessen wird: Dieser Nutzen ist nicht umsonst zu haben. Allein die Kosten für Einmalinvestitionen, etwa für EDV-Systeme oder Schulungen, addieren sich nach unseren Berechnungen in der Finanzindustrie auf knapp 19 Milliarden Euro (ein Teil davon ist freilich schon seit dem Jahr 2007 umgesetzt), die Belastungen aus laufenden Kosten sehen wir bei etwa 9,5 Milliarden Euro, und das pro Jahr.
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