Donnerstag, 9. Februar 2012, 06:40 Uhr

manager magazin



01.11.2009
 

Bankgeschäfte

Risiko bei Überweisungen steigt

Verbraucher müssen bei Bankgeschäften künftig noch vorsichtiger sein. Von diesem Wochenende an gelten bei Kreditinstituten in Europa neue Regeln für den Zahlungsverkehr. Damit steigt das persönliche Risiko bei Überweisungen und auch beim Verlust einer EC-Karte.

Hamburg - Die Banken setzen mit den neuen Regeln eine EU-Richtlinie um. Ziel ist es, Bankgeschäfte in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlicher und einfacher zu machen. Verbraucherschützer stehen einigen Neuerungen allerdings kritisch gegenüber. Das Wichtigste im Überblick:

Überweisung: Der Kunde kann sie nicht mehr zurückrufen
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Natalie Becker / 3cimages.de

Überweisung: Der Kunde kann sie nicht mehr zurückrufen

Das Risiko bei Überweisungen steigt. Künftig wird eine Überweisung sofort mit Eingang bei der Bank unwiderruflich. Das bedeutet: Wenn der Kunde einen Fehler beim Ausfüllen der Überweisung macht, kann er die Buchung nicht mehr selbst zurückholen - auch nicht, wenn sie von der Bank noch gar nicht ausgeführt wurde.

Das Risiko wird durch eine weitere Regel verschärft: Die Banken sind nicht mehr verpflichtet, den Namen des Empfängers mit der Kontonummer auf dem Überweisungsformular abzugleichen. Bisher war es in Deutschland so, dass die Gerichte die Konto-Nummer allein als nicht ausreichend erachteten.

Wenn künftig Geld wegen einer falschen Kontonummer irrtümlich überwiesen wird, muss der Verbraucher sich das Geld selbst zurückholen. Sonst war dafür die Bank zuständig.

Persönliche Haftung bei gestohlenen EC-Karten

EC-Karten: Bei Kartenmissbrauch zahlt der Inhaber künftig 150 Euro
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AP

EC-Karten: Bei Kartenmissbrauch zahlt der Inhaber künftig 150 Euro

Wer künftig seine EC-Karte verliert oder wem sie gestohlen wird, muss bis zu 150 Euro selbst zahlen, wenn mit der Karte missbräuchlich Geld abgehoben wurde. Die Haftung beginnt mit dem Verlust der Karte und endet, wenn die Bank die Karte sperrt.

Egal ist dabei, ob der Verbraucher Schuld am Verlust hat. Bisher war es so, dass er nur haftete, wenn er grob fahrlässig gehandelt hatte, also beispielsweise seine PIN-Nummer auf der EC-Karte angegeben war. Einige Banken haben jedoch angekündigt, auf den Selbstbehalt zu verzichten.

Mit Einführung der neuen EU-Gesetzgebung sind jetzt Lastschriften außerdem europaweit möglich. Bisher waren sie national beschränkt.

manager-magazin.de mit Material von dpa

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