Von Lutz Reiche
Kontrollfunktion des Ombudsmanns sind Grenzen gesetzt
Aber auch darüber sollten sich Versicherte, die den Ombudsmann nach vergeblicher Auseinandersetzung mit ihrem Versicherer anrufen, im Klaren sein. Auch diesen Experten sind in ihrer moderierenden Kontrollfunktion Grenzen gesetzt: "Aus der Praxis des Ombudsmanns muss … angemerkt werden, dass jedenfalls er nicht in der Lage ist, im Einzelfall die Ermittlung und die Berechnung der Bewertungsreserven auf ihre inhaltliche Richtigkeit hin vollumfänglich zu überprüfen." Dazu müsste der Ombudsmann im Grunde die Unternehmensbilanzen prüfen. Dies könne der Experte aber "weder fachlich noch tatsächlich leisten". Der Ombudsmann müsse sich letztlich auf Plausibilitätschecks und Quervergleiche beschränken.
Allein diese Zustandsbeschreibung böte Anlass genug für Kritik. Hirsch, der jetzt seinen ersten Jahresbericht vorgelegt hat, vermeidet sie an dieser Stelle. Gleichwohl sollten die Versicherer dies als Aufforderung begreifen, mehr Klarheit und Offenheit in ihre Produkte und in die Kommunikation mit ihren Kunden zu bringen. Tut sie dies nicht, untergräbt die Assekuranz die oft zitierte "Expertentransparenz". Ihr Ombudsmann, der vielen hoffnungslos überforderten Verbrauchern als letzte Hoffnung gilt, kann dabei auf Dauer nur Schaden nehmen.
Dass der 66-Jährige mit der Versicherungswirtschaft die kommenden Jahre auf Schmusekurs gehen wird, darauf sollte sich die Assekuranz allerdings nicht verlassen. Die mit der VVG-Reform im Jahr 2008 für die Unternehmen und Vermittler gesetzlich verankerten Beratungs- und Dokumentationspflichten haben es Hirsch besonders angetan. In der praktischen Umsetzung sieht der Jurist hier einen "ausgesprochenen Schwachpunkt". Oft füllten Versicherungsvermittler die Beratungsformulare "völlig inhaltslos" aus. "Die können dann gleich in den Papierkorb wandern", sagt Hirsch unverblümt an die Adresse der Versicherer gerichtet.
Der Ton könnte also noch viel rauer werden - auch zwischen der Assekuranz und ihrem Ombudsmann.
© manager magazin online 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH