Dass der Bund nicht vom Staatsnotstand, einem bevorstehenden Staatsbankrott also, bedroht ist, dürfte außer Frage stehen. Noch gelten deutsche Staatsanleihen als erstklassig besichert, kann sich Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) mit den besten Bonitätsnoten im Rücken auf den Finanzmärkten günstig Geld leihen. Und bislang war es in Berlin auch kein Problem, rechtzeitig einen ausgeglichenen Staatshaushalt aufzustellen. Aber wie ist es mit den Ländern? Was, wenn dort der Ernstfall eintritt, wenn es also - ähnlich wie jetzt in Kalifornien - nicht gelingen sollte, die erforderliche Schuldenaufnahme am Kapitalmarkt zu realisieren?
Vor allem chronisch klamme Bundesländer wie das Saarland, Bremen und Berlin sollte die Frage interessieren. Setzt man die absolute Verschuldung in Relation zur Wirtschaftskraft, so führen die drei das deutsche Defizit-Ranking an. Allein die Bundeshauptstadt saß nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Ende 2008 auf einem Schuldenberg von fast 56 Milliarden Euro.
Muss also Berlins regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) demnächst auch den Notstand ausrufen? Für Finanzwissenschaftler Stefan Homburg von der Uni Hannover ist das denkbar. "Einen formell ausgeglichenen Haushalt aufzustellen ist kein Problem", erläutert er im Gespräch mit manager-magazin.de. "Darin ist dann eine Kreditaufnahmeermächtigung in bestimmter Höhe vorgesehen." Schwierig könnte es laut Homburg jedoch werden, wenn es dem jeweiligen Finanzminister nicht gelingt, diese Kredite im entsprechenden Haushaltsjahr auch am Kapitalmarkt aufzunehmen.
"Nicht jedes Bundesland hat ein AAA-Rating"
"Der Bund erfreut sich momentan noch bester Bonität", sagt Homburg. "Nicht jedes Bundesland hat ein AAA-Rating." Sollte sich die Finanzsitutation einiger Länder weiter zuspitzen, so könnten die Gläubiger früher oder später zurückzucken. "Dann kommt es zur Kreditrationierung", so Homburg.
Der Bankrott eines Bundeslandes als realistische Perspektive also? Laut Homburg ist das nicht abwegig. "Es gab allein im letzten Jahrhundert eine dreistellige Zahl von Staatsbankrotten, darunter Länder wie Argentinien und Russland." Getroffen werden dadurch nach Angaben des Experten die Zeichner von Staatsanleihen, die im schlimmsten Fall ihre gesamte Investition verlieren. "Was folgt, wenn in Deutschland ein Bundesland pleite geht, ist unklar", meint Homburg. "Die Insolvenzordnung enthält dafür keine Vorgabe."
Noch ist es allerdings auch nicht so weit. "Wir haben einen horizontalen und vertikalen Finanzausgleich in Deutschland", beschwichtigt ein Sprecher der Berliner Finanzverwaltung. "Im Ernstfall müssen andere Länder sowie der Bund dem fallierenden Kandidaten beispringen." Das sei gesetzlich so geregelt.
Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht dem Land Berlin im Jahr 2006 zwar die erhoffte Finanzhilfe durch den Bund versagt. Der Grund war seinerzeit jedoch, dass die Notlage der Hauptstädter nach Ansicht der Richter noch nicht groß genug war. Dass es ein grundsätzliches Anrecht auf Unterstützung gibt, belegt ein anderer Karlsruher Richterspruch. Im Jahr 1992 erkannte das Verfassungsgericht bei den Ländern Bremen und Saarland eine extreme Haushaltsnotlage. Der Bund zahlte daraufhin Hilfen in Milliardenhöhe an beide - gebessert hat sich deren Finanzlage dadurch allerdings nicht.
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