Donnerstag, 9. Februar 2012, 12:03 Uhr

manager magazin



14.05.2009
 

Bankpleite

100.000 Euro sind sicher

In Zukunft sind von den Einlagen eines Bankkunden 100.000 Euro im Fall einer Bankpleite gesichert - bisher waren es 20.000. Der Bundestag hat soeben ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Für welche Geldhäuser die Sicherung gilt und was man im Fall einer Pleite tun muss - manager-magazin.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Berlin - Angesichts der Bankenkrise werden die deutschen Sicherungssysteme für die Einlagen von Bankkunden krisenfester. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag entsprechende Änderungen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes.

Wie kommt man ans eigene Geld: Der Bundestag hat die Rechte von Bankkunden gestärkt
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Wie kommt man ans eigene Geld: Der Bundestag hat die Rechte von Bankkunden gestärkt

Unter anderem wird die Mindestdeckung für die Einlagen von Bankkunden, die derzeit bei 20.000 Euro liegt, in zwei Schritten auf 100.000 Euro angehoben. Die zehnprozentige Verlustbeteiligung der Anleger wird abgeschafft. Zudem sollen Anleger, deren Bank geschlossen wird, ihr Geld erheblich schneller zurückerhalten als bisher. manager-magazin.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie ist mein Geld bisher bei einer Bankpleite geschützt?

Alle Banken sind Mitglied in einer gesetzlichen Auffanglösung, der sogenannten Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Diese garantiert 90 Prozent der Kundengelder wie Sparguthaben und Tages- oder Festgeldkonten, maximal jedoch 20.000 Euro. Bankkunden tragen also ein Zehntel des Verlustes selbst. Für darüber hinausgehende Beträge springen dann meist Sicherungsfonds ein, bei denen nahezu alle Institute freiwillig Mitglied sind.

Die EdB ist verpflichtet, Kundengelder bei einer Bankpleite innerhalb von drei Monaten auszuzahlen. Geldanlagen wie Aktien, Fonds oder Zertifikate fallen nicht unter die Einlagensicherung. Neben den Sicherungseinrichtungen gilt außerdem noch eine Erklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vom Herbst, dass trotz der Finanzkrise alle Gelder der Sparer sicher sind.

Wie soll der Anlegerschutz verbessert werden?

Die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungssumme soll ab Juli von 20.000 auf 50.000 Euro angehoben werden; ab Januar 2011 dann auf 100.000 Euro. Zudem wird die Auszahlungsfrist durch die EdB von drei Monaten auf allerhöchstens 30 Tage verkürzt. Auch soll die Selbstbeteiligung der Anleger von einem Zehntel künftig komplett wegfallen. Bankkunden bekommen also ihre Spareinlagen bis 100.000 Euro von der EdB künftig vollständig ausgezahlt. Mit der Reform der Einlagensicherung setzt die Bundesregierung EU-Recht um. In anderen Staaten besteht bereits ein höherer Anlegerschutz. Die Niederlande etwa garantieren 100.000 Euro, Italien 103.000 Euro und Frankreich 70.000 Euro.

Ist meine Bank Mitglied bei einem freiwilligen Sicherungsfonds?

Anleger erfahren dies in den Unterlagen der Bank, auf deren Internetseite oder auf Anfrage. Darüber hinaus informieren teilweise auch die Spitzenverbände im Internet über die angeschlossenen Institute. Einige, vor allem ausländische Banken, sind nicht der freiwilligen Auffanglösung beigetreten.

Wie komme ich bei einer Bankpleite an mein Geld?

In aller Regel nehmen die Sicherungsfonds der Banken und Sparkassen Kontakt zu den Sparern auf. Diese erhalten ein Formular, in dem sie Angaben zur eigenen Person und zum Vermögen machen müssen. Die Sicherungsfonds überweisen dann das Geld und holen sich die gesetzliche Mindestsicherung von der EdB. Kunden von kleinen Banken, die nicht zu einem freiwilligen Sicherungsfonds gehören, werden von der EdB angeschrieben.

manager-magazin.de mit Material von afp und dpa-afx

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