Von Hartmut Fischer
Haben sich die Kinder das Auto der Eltern geliehen, um beispielsweise zur Berufsschule oder zur Arbeit zu fahren, können weder Eltern noch Kinder die Kosten eines Unfalls steuerlich absetzen. Für die Eltern - die die Kosten tragen - liegt keine beruflich veranlasste Fahrt vor und den Kindern sind keine Kosten entstanden.
Sonstige absetzbare Fahrten
Es gibt auch noch andere Fälle, in denen die Unfallkosten steuerlich geltend gemacht werden können. Der Grundsatz, dass die Unfallkosten rechtlich wie die Fahrkosten zu behandeln sind, gilt auch für Fahrten, die als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können.
So sind die Fahrten während einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums zu Ausbildungs- oder Studienstätte Ausbildungskosten, die bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Euro als Sonderausgaben absetzbar sind. Unfallkosten, die auf diesen Fahrten entstehen, können ebenfalls abgesetzt werden.
Fahrten zum Steuerberater oder zum Finanzamt (zur Klärung steuerlicher Fragen) können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie in Zusammenhang mit Einkünften bestehen. Soll die Steuererklärung lediglich beim Finanzamt abgegeben werden, ist jedoch kein Abzug möglich. Ein Sonderausgabenabzug ist seit 1. Januar 2006 grundsätzlich nicht mehr möglich.
Fahrten, die als außergewöhnliche Belastungen angesehen werden, sind beispielsweise Fahrten
Auch Unfallkosten bei behinderungsbedingten Fahrten sind zusätzlich zu den Kosten für die Fahrten nach absetzbar. Bei Behinderten mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 oder mindestens 70 und dem Merkzeichen "G" (erhebliche Bewegungsunfähigkeit im Straßenverkehr) im Ausweis, wird eine Fahrleistung von mindestens 3000 km anerkannt.
Behinderte mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "H" (hilflose Person) oder "Bl"(blinde Person) dürfen neben den behinderungsbedingten auch andere private Fahrten bis zu einer nachgewiesenen Fahrleistung von 15.000 km mit der Dienstreisepauschale absetzen.
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