Donnerstag, 9. Februar 2012, 13:25 Uhr

manager magazin



Die Steuerkolumnemanager magazin RSS  - Die Steuerkolumne

Alle Artikel und Hintergründe

19.04.2009
 

Fischer-Kolumne

Unfallschäden steuerlich absetzen

Von Hartmut Fischer

Bei einem Unfall sind die gesundheitlichen Folgen natürlich die schlimmsten. Doch auch die finanziellen Belastungen können schmerzhaft sein. Da ist es gut, zu wissen, in welchem Maß man Unfallschäden zumindest von der Steuer absetzen kann. Die Faustregel hiefür lautet: Ist die Fahrt steuerlich absetzbar, können auch die bei dieser Fahrt entstandenen Unfallkosten geltend gemacht werden.

Unfälle bei Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

Ärgernis Unfall: Bei einer Dienstfahrt sind Schäden als Werbungskosten absetzbar
Zur Großansicht
Corbis

Ärgernis Unfall: Bei einer Dienstfahrt sind Schäden als Werbungskosten absetzbar

Hier hat die inzwischen zurückgenommene Änderung der Entfernungspauschale für ein wenig Verwirrung gesorgt. Denn zunächst galt bis 2006, dass Aufwendungen aufgrund der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder der Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzbar waren. Dazu gehörten auch die Kosten, die durch einen Unfall auf diesen Fahrten entstanden. 2007 wurde dann die Entfernungspauschale neu gefasst und gleichzeitig die Absetzbarkeit der Unfallkosten als Werbungskosten abgeschafft. Aufgrund der "Ohrfeige", die der Gesetzgeber jedoch vom Bundesverfassungsgericht erhielt, wurde zwischenzeitlich das "Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale" die alte Gesetzeslage wieder hergestellt.

Wer deshalb in 2007 oder 2008 einen Verkehrsunfall auf der Fahrt zur Arbeit erlitten hat, sollte - auch bei einem bereits rechtskräftigen Steuerbescheid - einen formlosen Antrag bei dem für ihn zuständigen Finanzamt stellen und darin die Schadenskosten geltend machen.

Unfälle auf Dienstfahrten

Bei einer Dienstfahrt (Fahrt aus beruflicher Veranlassung) sind Schäden, die durch Unfall, Beschädigung oder Diebstahl entstehen, steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Als beruflich veranlasste Fahrt gilt eine Fahrt, wenn sie mit der Entfernungs- oder Dienstreisepauschale beziehungsweise mit dem tatsächlichen Kostensatz pro Kilometer abgesetzt werden kann.

Normalerweise gilt für eine beruflich verursachte Fahrt immer der kürzeste beziehungsweise übliche Weg. Bei Umwegen kommt es darauf an, ob diese beruflich veranlasst sind. Liegt keine berufliche Veranlassung vor, können Unfallkosten, die sich auf der Umwegstrecke ereignen auch nicht steuerlich geltend gemacht werden. Häufige Umwegfahrten, die nicht anerkannt werden können, sind beispielsweise:

  • Umweg, um Kinder in die Schule oder den Kindergarten zu bringen (dabei spielt es keine Rolle, dass die Tätigkeit nur ausgeübt werden kann, wenn das Kind im Kinderhort betreut wird).
  • Umweg, um im Supermarkt einzukaufen (das gilt allerdings nicht, wenn im nahegelegenen Supermarkt gleichzeitig getankt wird).

Diesen Artikel...

Social Networks

  • Twitter
  • Facebook
  • MySpace
  • deli.cio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Google Bookmarks
  • Linkarena
  • Mister Wong
  • Newsvine
  • reddit
  • StumbleUpon
  • Windows Live
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg

© manager magazin Online 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH












Service
manager-magazin-AbonnementAbo-Service manager magazin mobilmm mobil Twitter-FeedsTwitter-Feeds
Angebote von A bis ZAngebote von A-Z SPIEGEL-Gruppe - Nachdruckrechte und LizenzenNachdrucke WährungsrechnerWährungsrechner
Ihr persönliches DepotDepot Newsletter-Abo: managerupdateNewsletter-Abo Werbung buchenWerbung buchen
E-MailE-Mail RSSRSS-Newsfeed Info: Wir über unsWir über uns
KurseKurse Der Shop von manager magazin und Harvard Business ManagerShop manager-magazin.de als Startseite einrichtenmm.de als Startseite
Partnerangebote
Analysieren Sie online Ihren Standort im Vergleich zu den Besten mit CONTOR-REGIOContor-Regio:
Analysieren Sie
online Ihren Standort
Seminarmarkt: Tanken Sie KarrierewissenSeminarmarkt:
Tanken Sie Karrierewissen
imedo Arztsuche: Ärzte, Therapeuten, Heilpraktiker und Apothekenimedo:
Ärzte, Heilpraktiker, Apotheken
Handytarife: Finden Sie den passenden TarifHandytarife:
Finden Sie den passenden Tarif
Medführer: Finden Sie Ihren Arzt oder Ihre KlinikMedführer:
Finden Sie Ihren Arzt
oder Ihre Klinik
GehaltsCheck: Verdienen Sie genug?GehaltsCheck:
Verdienen Sie genug?
Nach oben