Mittwoch, 8. Februar 2012, 06:27 Uhr

manager magazin



30.03.2009
 

Leerverkäufe

Bafin verlängert Verbot bis Mai

Das so genannte Naked Short Selling bleibt mit Papieren großer Banken- und Versicherungskonzerne weiter verboten. Die Finanzaufsicht Bafin will damit verhindern, dass in den gegenwärtigen Turbulenzen auf den Absturz dieser Aktien gewettet wird.

Bonn - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen der Aktien von elf Dax- und MDax-Unternehmen der Finanzbranche bis Ende Mai 2009 verlängert. Das teilte die Behörde am Montag in Bonn mit. Angesichts der Finanzkrise hatte die Bafin im September das sogenannte Naked Short Selling in Papieren dieser Branche untersagt. Die Ausnahmeverfügung war bereits einmal bis Ende März verlängert worden.

Gefährliche Zocker: Internetseite über Shortseller
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Gefährliche Zocker: Internetseite über Shortseller

Ungedeckte Leerverkäufe seien besonders geeignet, exzessive Preisbewegungen an den durch die Finanzkrise sehr volatilen Märkten weiter zu verstärken, hieß es in der Mitteilung der Behörde. Dies gefährde die Stabilität des Finanzsystems.

Betroffen von dem Verbot sind Papiere von Aareal Bank Chart zeigen, Allianz Chart zeigen, AMB Generali Chart zeigen, Commerzbank Chart zeigen, Deutsche Bank Chart zeigen, Deutsche Börse Chart zeigen, Deutsche Postbank Chart zeigen, Hannover Rück Chart zeigen, Hypo Real Estate Chart zeigen, MLP Chart zeigen und Münchener Rück Chart zeigen.

Beim so genannten Naked Short Selling setzen Investoren auf fallende Kurse. Aktien, die sich aktuell nicht im Besitz des Marktteilnehmers befinden, werden verkauft und später zu einem niedrigeren Kurs wieder gekauft. Aus der Kursdifferenz schlagen sie Gewinn.

manager-magazin.de mit Material von dpa-afx

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