18.09.2008
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Shortseller

Die Nackten und die Toten

Von Matthias Kaufmann und Nils-Viktor Sorge

4. Teil: Die SEC zieht die Reißleine

Die SEC zieht die Reißleine

Auch in den USA ist die Börsenaufsicht SEC seit diesem Sommer alarmiert. Zuvor waren ungedeckte Shorttrades weit weniger reguliert als etwa in Deutschland - hierzulande verbietet sie das Börsenrecht.

Und sie bewegt sich doch: Die US-Börsenaufsicht SEC verschärft die Regeln
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Getty Images

Und sie bewegt sich doch: Die US-Börsenaufsicht SEC verschärft die Regeln

Zunächst unterwarf die SEC im Juli 19 Finanzwerte für eine Testphase strikteren Regeln: Händler müssen nun nachweisen, dass sie tatsächlich im Besitz der leerverkauften Aktien gewesen sind - damit wurde Naked Shortselling unmöglich.

Nun, da sich die Lage dramatisch verschärft, hat die SEC diese Regel auf alle Aktien ausgedehnt. Auch Leerverkäufern, die nicht "nackt" sind, wird so das Handeln schwer gemacht. "Die SEC hat schließlich folgerichtig gehandelt", sagt Heise. Die USA befinde sich in einer Ausnahmesituation. "Ich hatte gehofft, dass die Fed wenigstens das am Wochenende hinbekommt", kommentiert dagegen ein Beobachter der Finanzszene in einem Blog sarkastisch. "War aber wohl nix und für Lehman kam's zu spät."

Der Washingtoner Ökonom Dean Baker kritisiert den Schlag gegen die Spekulanten. Schließlich könnten sie, ungeachtet ihrer Motive, der Wirtschaft einen großen Dienst erweisen. "Wir haben ganz klar ein Problem mit Finanzblasen", so Baker. "Und eine Kraft, um das zu korrigieren, könnten Shortseller sein."

Amerika stünde seiner Meinung nach besser da, hätten Leerverkäufer rechtzeitig die Aktienkurse von Citigroup Chart zeigen, Merrill Lynch Chart zeigen und Co. zum Fallen gebracht und sie so daran gehindert, die Immobilienblase weiter aufzupusten. Mitleid habe er trotzdem nicht mit den Short-Händlern, sagt Baker. "Sie spekulieren und sollten die Risiken kennen."

Selbst mit den neuen Regeln kann ein Shorttrader noch immer Einfluss auf die Entwicklung seines Geschäfts nehmen, indem er Gerüchte streut. Diese Kursmanipulationen - im Fachenglisch: bad mouthing - sind natürlich illegal, aber schwer nachzuweisen.

Versuchen sollte man den Nachweis trotzdem, findet die SEC. Beispielsweise hat sie eine Voruntersuchung eingeleitet, weil der Kurs der Fluglinie United Airlines am Montag um 75 Prozent eingebrochen ist. Auslöser dafür war ein Zeitungsbericht, das Unternehmen stehe vor der Zahlungsunfähigkeit.

Dumm nur: Der Bericht war sechs Jahre alt. Aus Gründen, die sich wohl nur den Algorithmen der Suchmaschine Google erschließen, tauchte er trotzdem in den elektronisch generierten Google-News auf und fand von dort seinen Weg in die aktuelle Berichterstattung der Nachrichtenagenturen.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese merkwürdige Rückkehr einer untoten Nachricht nie aufgeklärt wird. Ein Leerverkäufer von United-Airlines-Aktien hätte aber seine helle Freude daran gehabt. Aber das ist wahrscheinlich nur ein Gerücht.

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