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25.08.2008
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Steuernummer

Big Fiskus is watching you

Von Hartmut Fischer

4. Teil: Erste Ausnahme in Sachen Sicherheit

Erste Ausnahme in Sachen Sicherheit

Bereits seit 2005 müssen die Arbeitgeber die Lohndaten in elektronischer Form an den Fiskus weitergeben. Hierfür muss eine sogenannte elektronische Transfer-Identifikations-Nummer (eTIN) gebildet werden. Der Arbeitnehmer erhält jährlich einen Ausdruck der übertragenen Daten. eTIN und Daten muss er in die "Anlage N" seiner Steuererklärung übernehmen. Nach der Vergabe der Steueridentifikationsnummer wird diese die eTIN ersetzen.

Visionär: In seinem Buch "1984" entwarf George Orwell das Szenario der totalen Überwachung durch "Big Brother"
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Visionär: In seinem Buch "1984" entwarf George Orwell das Szenario der totalen Überwachung durch "Big Brother"

Die Identifikationsnummer wirkt sich auch auf die Rentenverwaltung aus. Alle Rentenstellen müssen zukünftig – der genaue Termin steht noch nicht fest – bis zum 1. März des Folgejahres alle Zahlungen an die "Zulagenstelle für Altersvermögen" (ZfA) elektronisch melden. Die Mitteilungen werden für jede Leistung getrennt abgegeben. Die ZfA sammelt sie, wertet sie aus und leitet die Ergebnisse an die entsprechenden Finanzämter weiter.

Sobald die Identifikationsnummern vergeben sind, wird dieses Verfahren in Gang gesetzt – und zwar rückwirkend bis zum Jahr 2005. Obwohl man die Sicherheit Identifikationsnummer und der damit verbundenen Daten immer wieder betont, wird hier schon die erste Ausnahme zugelassen: Zur erstmaligen Meldung der Daten dürfen die Rentenzahlstellen die Steueridentifikationsnummer direkt beim Bundeszentralamt für Steuern automatisiert abfragen.

Werden die Rentenbezüge für 2005 bis 2008 erfasst und die ermittelten Ergebnisse an die Finanzämter gegeben, können diese von bis dahin nicht erfassten Rentnern eine Steuererklärung nachfordern. Das kann dazu führen, dass die Betroffenen Steuern nachzahlen müssen.

Überwachung statt Vereinfachung

Die vorgenannten Beispiele machen deutlich, dass der Gesetzgeber mit der Identifikationsnummer die komplette Steuereinnahmenkontrolle erreichen will. Das ist sicher legitim – es fragt sich aber, ob hier die Verhältnismäßigkeit der Mittel beachtet wird. Vernünftiger wäre es, die Steuergesetzgebung allgemeinverständlich zu gestalten, um so zunächst einmal die ungewollte Steuerhinterziehung zu vermeiden. Die totale Überwachung kann keine bürgerfreundliche, verständliche Gesetzgebung ersetzen.

Mit der Nummerierung der Bürger bewegt sich aber Deutschland einmal mehr in Richtung eines Überwachungsstaats – denn letztlich kann niemand garantieren, dass die einmal vergebene Steuernummer zur allgemeinen Identifikationsnummer wird, mit der komplette Profile der Menschen in diesem Land erstellt werden. Noch ist es der Fiskus – aber wann wird es wirklich heißen: "Big Brother is watching you!"?

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