Von Hartmut Fischer
Vorsorge-Sonderausgabenabzug erhöht sich
Die Vorsorgeaufwendungen werden seit dem Jahr 2005 in Alters- und andere Zukunftsvorsorge unterteilt. Von 2005 bis 2025 steigt jedes Jahr der Vorsorgehöchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen und die ungekürzte Vorsorgepauschale für Angestellte.
Im kommenden Jahr sind nach offizieller Lesart 68 Prozent der Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstsatz von 13.600 Euro (Ledige) beziehungsweise 27.200 Euro (Verheiratete) absetzbar. Da aber bei der Berechnung zunächst der Arbeitgeberanteil angerechnet wird, davon 68 Prozent ermittelt werden und dann der volle Arbeitgeberanteil wieder abgezogen wird, lassen sich real nur 36 Prozent absetzen.
Dazu ein Rechenbeispiel: Arbeitgeber und Arbeitnehmer wenden jeweils 6000 Euro für die Altersvorsorge auf. 68 Prozent der Summe von 12.000 Euro ergeben 8160 Euro. Abzüglich des Arbeitgeberanteils von 6000 Euro verbleiben unter dem Strich 2160 Euro, die steuerlich absetzbar sind.
Vorsorgepauschale steigt
Seit 2005 wird vom Finanzamt für Alters- und andere Vorsorgeaufwendungen eine Pauschale berücksichtigt wenn keine höheren Vorsorgeaufwendungen nachgewiesen werden. Die Vorsorgepauschale wirkt sich beim monatlichen Lohnsteuerabzug steuermindernd aus, weil sie in den Steuerklassen I bis IV bereits mit einem Zwölftel berücksichtigt wird. Im kommenden Jahr wird für diese Pauschale der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze mit 36 Prozent angesetzt. Hinzu kommen – unverändert – 11 Prozent für die Beiträge zu den anderen Sozialversicherungsträgern.
Hartmut Fischer ist Steuer- und Versicherungsexperte und schreibt regelmäßig für manager-magazin.de
Wohngeld steigt
Ab 2009 wird das Wohngeld angehoben. Von durchschnittlich 90 wird es auf knapp über 140 Euro steigen. Damit sollen die steigenden Energiekosten aufgefangen werden. Die letzte Erhöhung liegt bereits sieben Jahre zurück.
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