Von Hartmut Fischer
Seit dem Jahr 2004 steht Alleinerziehenden ein Entlastungsbetrag zu, wenn in ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das sie Kindergeld beziehen oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten. Allerdings darf kein weiterer Erwachsener zum Haushalt gehören. Der Entlastungsbetrag beläuft sich auf 1308 Euro jährlich und wird pro Monat, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, um 109 Euro gekürzt.
Berufstätigen wird dieser Betrag bereits während des laufenden Jahres gewährt und beim monatlichen Lohnsteuerabzug steuermindernd anerkannt. Hierfür muss die Lohnsteuerklasse II auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Um den Freibetrag auch 2009 zu erhalten, müssen die Anspruchsberechtigten spätestens bis zum 20. September 2008 bei ihrer Gemeinde eine schriftliche Erklärung abgeben. In den meisten Kommunen liegen entsprechende Formulare vor.
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