Von Karsten Stumm
Anlegerschaden kaum zu schätzen
Die Anwendung der angeblichen Geldmaximierungsmethoden sollte darüber hinaus gewinnbringend auf eigene Rechnung von der Aktienpower AG genutzt werden. Die Firma selbst sollte später an die Börse gebracht werden. Anleger, die von den Börsenmethoden des Unternehmens überzeugt waren, hatten sich auf dem Wege einer vorbörslichen Emission an der Aktienpower AG beteiligen können - zum Preis von 125 Franken für Anteilsscheine im Nennwert von 0,01 Schweizer Franken. Bis heute allerdings ist der in Aussicht gestellte Börsengang nie realisiert worden.
Dass die Zeit bis dahin nun allerdings ohnehin abgelaufen sein könnte, weil die behördliche Zwangsschließung der Firma bevorsteht, hat die Aktienpower AG bisher nicht einmal auf den eigenen Reklameseiten im Internet berichtet. Obwohl die Eidgenössische Bankenkommission bereits am 19. März entschied, dass unter anderem die Aktienpower AG aufgelöst werden soll, macht genau dieses Unternehmen noch heute mit dem Slogan "Aktienpower - Ihr Weg zur finanziellen Freiheit" für sich Werbung.
Statt den Schließungsbeschluss der Kommission und den Widerspruch des Managements angemessen und sofort ersichtlich zu veröffentlichen, wird sogar das soziale Engagement des Unternehmens herausgestellt: In der aktuellen Spielzeit agiert Aktienpower etwa als Trikotsponsor der zweiten Mannschaft des Fußballvereins Karlsruher SC.
Besonders perfide: Die "Aktienpower Kinderhilfe" wirbt gar mit der Angst vor der angeblichen Verelendung Deutschlands für sich: "17 Prozent aller Kinder in Deutschland leben in Familien, die Hartz-IV Leistungen erhalten", liest man bei der Aktienpower-Kinderhilfe. Die Folgen seien beispielsweise "erlernte Hilflosigkeit", "emotionale Verarmung" und "körperliche Unterversorgung" - sowie "Beschaffungskriminalität". "Die Aktienpower Kinderhilfe nimmt sich diesen Problemen an".
Sollte die Aktienpower AG, wie von der Eidgenössischen Bankenkommission vorläufig beschlossen, tatsächlich dicht gemacht werden, erhalten deren Anleger den Anteil an dem Liquidationserlös, der ihrem Aktienanteil an der gesamten Kapitalbasis der Gesellschaft entspricht. Wie viel das sein würde, kann derzeit noch niemand schätzen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim geht derweil weiter dem Verdacht auf Betrug, Kapitalanlagebetrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz gegen die Gruppe vor.
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