31.12.2007
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Steuern, Sparen, Rente

Das ändert sich 2008

8. Teil: Mindestlöhne, Rauchverbote, Überweisungen, Sonstiges

Telekommunikationsunternehmen müssen ab Neujahr Verbindungsdaten aus Telefon- und Internetverbindungen sechs Monate lang speichern. Erfasst wird, welche Verbindung wann und wie lange bestand. Bei Handy-Gesprächen wird zusätzlich der jeweilige Standort gespeichert. Begründet wird dies mit der Terrorismusbekämpfung. Gesprächsinhalte dürfen aber nicht gespeichert werden. Gegen diese Regelung läuft noch eine Verfassungsbeschwerde.

Für Beschäftigte in Unternehmen, die überwiegend Briefsendungen befördern, gilt ab dem kommenden Jahr im Westen Deutschlands und in Berlin ein Mindestlohn für Zusteller von 9,80 Euro pro Stunde, im Osten von 9,00 Euro. Für Briefdienstleister sind es im Westen 8,40 Euro und im Osten 8,00 Euro. Die Anpassung der Ostsätze an das Westniveau ist für 2010 vorgesehen. Zugleich tritt die Liberalisierung des Postmarktes in Kraft. Damit verliert die Deutsche Post das Monopol auch auf die Beförderung von Sendungen bis zu 50 Gramm. Für Verbraucher dürfte sich dies aber erst allmählich auswirken.

In weiteren Bundesländern treten Rauchverbote in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden in Kraft. Betroffen sind Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Nordrhein-Westfalen. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das bereits für öffentliche Gebäude wirksame Gesetz nun auch für Gaststätten; Nordrhein-Westfalen gewährt entsprechend den Kneipenwirten eine Frist bis Juli. Ausnahmen vom Rauchverbot gelten meist für abgetrennte und entsprechend gekennzeichnete Nebenräume etwa in Kneipen oder Restaurants. In den übrigen Bundesländern gelten entweder bereits entsprechende Regeln oder sie folgen bis zur Jahresmitte.

Auch bei Geldüberweisungen wird einiges anders. Bei der Einführung einheitlicher Standards bei Bankgeschäften in 31 europäischen Ländern müssen sich die deutschen Verbraucher von einigen lieb gewonnen Gewohnheiten verabschieden. So werden Kontonummern und Bankleitzahlen bei Überweisungen innerhalb Deutschlands und ins europäische Ausland schrittweise durch die internationale Kontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC) ersetzt.

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