Hamburg - Das Wirtschaftswachstum, so die Meinung der meisten Ökonomen, werde sich 2008 verlangsamen. So mancher redet von einem Abschwung. Unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung: Gesetzliche Neuerungen wirken sich auf die finanzielle Lage der Deutschen aus.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von bislang 4,2 Prozent auf 3,3 Prozent. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet das eine Entlastung um jeweils 0,45 Beitragspunkte - insgesamt rund sechs Milliarden Euro jährlich. Allerdings steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen Deutschlands von 5250 Euro monatlich auf 5300 Euro. In den neuen Ländern sinkt sie dagegen von 4550 Euro auf 4500 Euro im Monat.
Für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit von 3562,50 Euro auf 3600 Euro monatlich, die Versicherungspflichtgrenze von 47.700 Euro auf 48.150 Euro im Jahr.
Zum 1. Juli steigt dann der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte von 1,7 auf 1,95 Prozent. Wer keine Kinder hat, zahlt weiterhin einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten.
Damit wird die Entlastung durch die niedrigeren Sätze zur Arbeitslosenversicherung teilweise wieder aufgehoben.
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