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28.09.2007
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BMF bestätigt

Supergau für Filmfonds

2. Teil: Ein verfassungswidriger Eingriff?

Ein verfassungswidriger Eingriff?

Im Klartext heißt das: Steuern, die von den Anlegern ursprünglich erst auf einen Schlag am Ende der Fondslaufzeit hätten gezahlt werden sollen, müssen jetzt peu à peu während der Fondslaufzeit entrichtet werden.

Richter in rot: Ist das Vorgehen der Finanzverwaltung verfassungskonform?
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AP

Richter in rot: Ist das Vorgehen der Finanzverwaltung verfassungskonform?

Doch damit nicht genug: Laut Fondstelegramm.de soll die Änderung rückwirkend gelten, was Branchenbeobachter für verfassungsrechtlich fragwürdig halten. "Verfassungsrechtliche Bedenken sind nicht erkennbar", schreibt dagegen BMF-Sprecher Heyder-Rentsch gegenüber manager-magazin.de.

Tausenden Anlegern drohen jetzt hohe Steuernachzahlungen. Dem Staat stehen durch das Vorgehen laut Loipfinger vorgezogene Steuermehreinnahmen in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro in Aussicht.

Laut Fondstelegramm.de zahlten zwischen 1998 und 2005 mehr als 100.000 Anleger rund 5,5 Milliarden Euro in diese Beteiligungsmodelle ein. Hinzu kommt ein Teil der rund 160.000 Anleger, die sich in jener Zeit mit insgesamt 8,7 Milliarden Euro an unternehmerischen Medienfonds beteiligten.

Lediglich jene Beteiligungen, bei denen schon Betriebsprüfungen durchgeführt wurden, befinden sich laut Fondstelegramm.de bis zum Zeitpunkt dieser Prüfungen auf der sicheren Seite.

"Wesen der leasingähnlichen Medienfonds war immer, die Steuerlast ans Ende der Laufzeit zu verschieben. Daraus resultierte der größte Teil der Rendite", erläutert Fondsexperte Loipfinger die Auswirkungen für den einzelnen Anleger. "Durch das jetzt beschlossene Vorgehen fällt diese Steuerverschiebung weitgehend weg. Das hat in der Barwertbetrachtung dramatische Folgen."

Gesteigert werden die negativen Effekte noch durch eine drohende Nachverzinsung von 6 Prozent, die das Finanzamt erhebt, wenn Steuern nachträglich gezahlt werden. "Vor allem Anleger, die die Steuerzahlung eigentlich im Ruhestand mit dann niedrigerem Steuersatz leisten wollten, kommt die Entscheidung der Finanzverwaltung teuer zu stehen", sagt Loipfinger.

In den betroffenen Fällen droht die Rendite aus der Beteiligung im Nachhinein von veranschlagten 6 bis 8 Prozent auf vielleicht noch 1 bis 2 Prozent zu sinken, rechnet der Experte vor.

manager-magazin.de

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