Von Kai Lange
Gewinne verstaatlichen, Risiken privatisieren
Mögliche Gewinne wurden per UMTS-Auktion verstaatlicht und vorab einkassiert, Risiken dagegen privatisiert: Der Börsengang der Deutschen Telekom ist Musterbeispiel für eine Privatisierung auf Kosten der Privatanleger.
Zynisch die damalige Kampagne, Aktien der Telekom seien "eine gute Altersvorsorge". Der Begriff der "Volksaktie" sollte sich seit dem Telekom-Desaster eigentlich erledigt haben. "Volksaktien wirkten als Sozialisierungsinstrument", schreibt der Aktienrechtler Wolfgang Philipp in seiner Streitschrift "Die Telekom-Ballade". "Die Sparer von heute finanzierten dem Staat die Pensionen der Mitarbeiter von gestern."
Das Konzept, "der Anleger zahlt - der Bund entscheidet", funktioniert nicht. Auch nicht in einem neuen Anlauf beim Börsengang der Deutschen Bahn, denn so vergesslich sind Aktionäre nicht.
Schienennetz, Verkehrsinfrastruktur, Rüstung oder Energieversorgung zählen zu den sensiblen Bereichen, aus denen sich der Staat nicht vollends zurückziehen darf. Dies zeigt auch die Diskussion um einen verstärkten Schutz für bestimmte Branchen vor unerwünschten Investoren, seien es Staatsfonds oder die als "Heuschrecken" gefürchteten Finanzinvestoren.
Der Bund kann und muss auch bei der Deutschen Bahn AG seinen Einfluss sichern, indem er entweder entsprechende Gesetze schafft oder aber die Mehrheit behält: Stattdessen aber möglichst viele "Volksaktien" ohne Stimmrecht an Privatanleger verhökern zu wollen, führt auf ein totes Gleis.
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