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29.05.2007
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Versicherungen

"Eine Lachnummer"

Von Lutz Reiche

5. Teil: Dokumentation - nie darauf verzichten!

Pflicht auf Dokumentation nicht ausreden lassen

Um so wichtiger ist die Dokumentation des Beratungs- und Vermittlungsgespräches. Gleich um welches Problem, welche Police oder welchen Tarif es sich in dem Gespräch dreht, der Vermittler muss die Unterhaltung weitgehend wortgetreu dokumentieren und das dazu unterschriebene Protokoll dem Kunden aushändigen. Das macht Arbeit und kostet Zeit.

Protokoll muss sein: Es dokumentiert das Beratungsgespräch und kann im Streit ein wichtiges Beweisstück sein
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Protokoll muss sein: Es dokumentiert das Beratungsgespräch und kann im Streit ein wichtiges Beweisstück sein

Deshalb würden viele Vermittler am liebsten ihre Kunden zu einem Verzicht auf die Dokumentation bewegen, befürchtet Versicherungsombudsmann Römer. Das Gesetz lässt diese Hintertür offen, der Verbraucher sollte sie tunlichst schließen und sich nie auf eine pauschale Verzichtserklärung einlassen, rät Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Denn im Streitfall könne die Dokumentation später bei der Durchsetzung von Ansprüchen Beweischarakter haben.

Verbraucherschützer Gatschke geht davon aus, dass in bestimmten Fällen eine von dem Kunden unterschriebene Verzichtserklärung unzulässig ist und höchste Gerichte diese Option dann generell wieder einkassieren und für unzulässig erklären könnten - mit unabsehbaren Prozessfolgen für die Vermittler und die Versicherer.

"Ich halte den pauschalen Verzicht auf Beratung und Dokumentation im Falle des Verkaufs etwa einer privaten Krankenversicherung kaum für denkbar", sagt der Experte vom Bundesverband Verbraucherzentralen. Das grenze schon an "Rechtsmissbrauch". Denn der Vermittler sei dem Kunden in der Regel fachlich voraus. Er wisse ganz genau um die Folgen, sollte sich der Kunde für eine private Krankenversicherung entscheiden.

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