Von Lutz Reiche
Sachkunde: 90 Prozent brauchen keinen Nachweis
Für den Versicherungsvermittler gilt: Ohne Sachkundenachweis keine Erlaubnis von der Industrie- und Handelskammer. Unter Umständen muss der Vermittler also 220 Stunden Fachwissen büffeln und dann die Prüfung vor der Kammer ablegen. "Eine Minimalanforderung, darüber kann ein gelernter Versicherungskaufmann nur lachen", sagt ein Insider im Gespräch mit manager-magazin.de.
Der Haken: Durch zahlreiche Ausnahmen im Gesetz müssen bis zu 90 Prozent der Policenverkäufer in Deutschland diesen Sachkundenachweis nicht erbringen, schätzt Branchenkenner Poweleit. Das gilt etwa - wie erwähnt - für die rund 400.000 gebundenen Ausschließlichkeitsvermittler aber genauso für den Autoverkäufer oder die Reiseverkehrskauffrau, die dem Kunden nebenbei eine Versicherung verkaufen.
Vom Sachkundenachweis ist ebenso befreit, wer seit August 2000 ununterbrochen Versicherungen vermittelt hat und sich bis 2009 registrieren lässt. Auch diese Ausnahme - im Branchenjargon "Alte-Hasen-Regelung" genannt, hat die Versicherungslobby dem Gesetzgeber abgetrotzt. Ohne Sachkundenachweis kommt darüber hinaus aus, wer über einen bestimmten berufsqualifizierenden Abschluss verfügt. Dazu reicht zum Beispiel ein abgeschlossenes Jura-Studium genauso aus wie eine beendete Bank- oder Sparkassenlehre.
"Die Qualitätsprobleme werden umgangen"
"Der politisch-bürokratische Apparat hat aus dem Sachkundenachweis eine Lachnummer gemacht. Die bestehenden Qualitätsprobleme am Vermittlermarkt werden damit schlicht umgangen", schimpft Poweleit. Beratungsqualität lässt sich seiner Meinung nach etwa an der Höhe des Berufsunfähigkeitsschutzes von Kunden messen. Hier liegen laut Map-Report-Statistik 14 von 16 banknahen Versicherern unter dem ohnehin schon schwachen Branchenschnitt.
Während also der Bankschaltervertrieb als größter Player im Lebensversicherungsvertrieb mit einem Marktanteil von rund einem Drittel des Neugeschäftes trotz dieser "schweren Qualitätsmängel" keinen Sachkundenachweis erbringen muss, werde er von jenen verlangt, die ein ureigenstes unternehmerisches Interesse an gut versorgten und zufriedenen Kunden hätten, sagt Poweleit.
Mit Blick auf die vielen Ausnahmen des geforderten Sachkundenachweises spricht auch Verbraucherschützer Gatschke von einer "Luftnummer". Sein dringender Rat an den Verbraucher: Er sollte sich bereits beim ersten Geschäftskundenkontakt die Statuserklärung des Vermittlers zeigen lassen. Diese gibt zum Beispiel darüber Auskunft, ob der Vermittler als Makler oder gebundener Vertreter arbeitet. Zugleich sollte sich der Verbraucher nach der Fachkunde und Berufserfahrung des Vermittlers erkundigen.
© manager magazin online 2007
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH