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29.05.2007
 

Versicherungen

"Eine Lachnummer"

Von Lutz Reiche

Versicherungsvertreter haben es nicht leicht - die meisten Menschen lassen sie nur ungern ins Haus. Schlecht ausgebildet und nur auf Provision aus, heißt es oft. Ein Gesetz soll jetzt die Vermittler der Assekuranz aus der Schmuddelecke holen und für mehr Verbraucherschutz sorgen. Experten sehen da wenig Chancen auf Erfolg.

Hamburg - Versicherungsvertreter dürfen wir künftig getrost in unsere Küche lassen. Denn sie müssen nicht nur öffentlich registriert, gut ausgebildet und gegebenenfalls geprüft sein. Sie müssen uns auch ordentlich beraten und das zudem in einem Protokoll dokumentieren. Sollte der Kunde später einmal feststellen, er wurde falsch beraten und folglich schlecht versichert, dann muss der Vermittler oder seine Versicherung dafür haften. So will es das Vermittlergesetz, das in der vergangenen Woche in Kraft getreten ist.

Dürfen wieder ins Haus: Versicherungsvertreter müssen künftig gut ausgebildet und mit guter Beratung an den Kunden herantreten, so will es das Gesetz
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Dürfen wieder ins Haus: Versicherungsvertreter müssen künftig gut ausgebildet und mit guter Beratung an den Kunden herantreten, so will es das Gesetz

Damit wird festgeschrieben, was eine EU-Richtlinie seit langem fordert und jenseits unserer Landesgrenzen längst Standard ist. Die Erwartungen der Versicherungswirtschaft und Verbandslobbyisten sind gleichwohl hoch. Sie erhoffen sich in der Folge des Gesetzes eine verbesserte Beratung der Verbraucher und auf diesem Wege einen Imagegewinn für die Branche im Land der primär nebenberuflich tätigen Feierabendvermittler. Angesichts der erhöhten Anforderungen werde sich irgendwann die Spreu vom Weizen trennen, heißt es. Vorbei also die Zeiten der schlecht beratenden Klinkenputzer am Küchentisch, vorbei die Zeiten der schnell verkauften Police zur Abendstunde? Eitel Sonnenschein für den Verbraucherschutz in Deutschland?

Es steht zu befürchten nein, wenn man kritischen Beobachtern und Insidern Glauben schenken darf. Die nach offiziellen Zahlen rund 410.000 tätigen Versicherungsvermittler in Deutschland würden sich nicht über Nacht zu einem Heer kompetent und seriös beratender Verkäufer wandeln lassen, heißt es. "Die Spreu wird wachsen, der Weizen wird teilweise eingehen", malt Branchenexperte Manfred Poweleit ein düsteres Zukunftsbild.

90 Prozent der Vermittler fachlich ungeeignet

Damit keine Missverständnisse aufkommen - es gibt sie selbstverständlich, die seriös beratenden Versicherungsvermittler, Makler und Generalagenten. Gut ausgebildete Menschen, die nicht zuletzt ein natürliches unternehmerisches Interesse an zufriedenen Kunden haben, deren Bedarf genau ermitteln, das angemessene Produkt finden und erklären. Doch sie scheinen in der Minderzahl zu sein.

"Mindestens 90 Prozent der Vermittler in Deutschland sind fachlich und in vielen Fällen auch charakterlich nicht dazu in der Lage, mit der Verantwortung für das Risikomanagement eines Kunden umzugehen", sagt Poweleit, Herausgeber des Branchendienstes Map-Report.

Für diese These könnten die extrem stark gestiegenen Verbraucherbeschwerden allein beim Versicherungsombudsmann sprechen. Rund 18.400 Fälle zählte Professor Wolfgang Römer in 2006, das ist ein Anstieg um etwa zwei Drittel gegenüber dem Vorjahr. Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof erwartet nicht, dass die Beschwerden mit dem neuen Gesetz abnehmen werden.

Fortschritt auf niedrigstem Niveau

Poweleit macht keinen Hehl daraus, dass er dem Vermittlergesetz ablehnend gegenübersteht. Die Vermittler würden damit nicht qualifizierter und ihre Arbeit nicht transparenter. Seine Befürchtung: "In zehn bis 15 Jahren werden wir sagen, das war der Anfang vom Ende des Verbraucherschutzes in Deutschland." Skepsis auch bei den Verbraucherschützern selbst. Das Gesetz stelle zwar nun endlich "Minimalanforderungen" an die Berufsausübung des Vermittlers, insofern sei es ein "Fortschritt", angesichts der vielen Ausnahmen aber "löchrig wie ein Schweizer Käse", sagt Lars Gatschke vom Bundesverband Verbraucherzentralen.

Doch was ist nun Zweck des Gesetzes? "Das Gesetz unterwirft die bislang frei zugänglichen Berufe der Versicherungsvermittler und Versicherungsberater künftig einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht. Dazu werden in der Gewerbeordnung Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, […] eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie - in das Versicherungsvertragsgesetz - Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden beim Abschluss eines Versicherungsvertrages eingeführt", schreibt das Bundeswirtschaftsministerium.

Hört sich vielversprechend an. Doch der genauere Blick zeigt, das Gesetz strotzt nur so von Haken und Widersprüchen

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