Von Arne Gottschalck
Notfallpläne bereit
Und es kommt noch schlimmer. Denn nun denkt die Regierung darüber nach, die Verrechenbarkeit von Verlusten weiter einzuschränken. Hintergrund: Man will die Zinsschranke bei der Unternehmensteuerreform etwas anheben. Das muss gegenfinanziert werden. Und da bietet sich der deutsche Sparer an.
Die Unternehmen besser gestellt, die Anleger schlechter - "dieses Tauschgeschäft zu Lasten von Millionen Anlegern würde die Aktienanlage noch mehr benachteiligen. Denn schon die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahren und Einführung einer Kursgewinnbesteuerung geht ausschließlich zu Lasten der Aktienanlage", so BVI-Sprecher Fink.
Ein entsprechender Brief, der manager-magazin.de vorliegt, ging am 10. Mai an den Vorsitzenden des Finanzausschusses. Eine Reaktion von Eduard Oswald (CDU/CSU) scheint allerdings noch auszustehen. Überhaupt sehen die Experten die Chancen auf eine Änderung des Gesetzes auf den letzten Metern eher gering. "Das Gesetz wird vermutlich so kommen", sagt Stefan Rockel. "Vielleicht kann man in einzelnen Punkten wie den langlaufenden Sparverträgen noch etwas bewirken", so die Hoffnung des Generalbevollmächtigter der Universal-Investment und Vorsitzender des BVI-Steuerausschusses. "Fair ist das Regelwerk nicht - denn Fonds aus Luxemburg sind davon nicht betroffen, müssten thesaurierte Gewinne nicht besteuern."
Die Regierung weiß das. Zumindest ist das zu hoffen. Vereinzelte Abgeordnete wie Christian Ruck (CDU/CSU) melden sich sogar zu Wort. Laut Gesetzesentwurf, so sein Bulletin, sollen zum 1. Januar 2009 Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne mit 25 Prozent pauschal belastet werden. "Das trifft die kleinen Unternehmen - überwiegend Personengesellschaften - unverhältnismäßig hart. Hier war der Entwurf zur Unternehmenssteuerreform noch zu präzisieren."
Die Handlungsalternativen liegen für die Betroffenen auf der Hand. "Es wird deutlich mehr Fonds geben, deren Fokus auf steuerbegünstigten Kurszuwächsen bei geringen laufenden Erträgen aus Zinsen und Dividenden liegt. Ähnlich wie es jetzt schon steuerlich optimierte Geldmarktfonds gibt", so Rockel.
Und der Verband BVI rät unverholen zum Aktienkauf: "Anleger werdensehr ernsthaft überlegen, ob sie vordem 1. Januar 2009 nicht noch einmal kräftig in Aktienfonds investieren und somit die geltende steuerliche Regelung ausnutzen. Das darf durchaus zueiner höheren Aktienquote führen als man normalerweise anpeilen würde. Die kann in späteren Jahrensukzessive abgebaut werden", so Fink. "Wir werden uns auf jeden Fall dafür stark machen, dass die langfristigen Sparverträge schonender behandelt werden - und notfalls nachverhandeln." Noch allerdings bleibt die Hoffnung, dass es den Betroffenen gelingt, eine anlegergerechte Lösung zu finden. Und die Steuerreform entsprechend abzuändern. Viel Zeit bleibt dazu allerdings nicht mehr. Das Ende ist nah - so oder so.
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