Von Arne Gottschalck
Hamburg - Auf die letzten Meter wird ein Rennen gerne etwas rau. Sei es beim Fahrradfahren, wo bei der Tour de France beim Schlussspurt Fahrer durcheinander purzeln oder auch beim Jedermannlauf - das Ziel vor Augen spornt alle Teilnehmer an, die eigenen Ziele noch einmal mit aller Gewalt durchzusetzen.
In Gefahr: Naht das Ende des Vorsorgesparens in Deutschland?
Denn in Kombination mit der bereits bestehenden Zuflussfiktion entfaltet sie eine verheerende Wirkung. Hinter dieser Fiktion verbirgt sich die Idee, den Bürger zur Kasse zu bitten, auch wenn der noch gar nichts erhalten hat. Die Regelung wurde seinerzeit eingeführt, um auch bei thesaurierenden Fonds Steuern kassieren zu können. Das sind jene Fonds, die das erwirtschaftete Geld nicht an ihre Anleger ausschütten, sondern es wieder anlegen. Sie reinvestieren also, wie es auch ein Unternehmer tun würde.
Nun soll die Abgeltungsteuer alle Wertgewinne besteuern, die der Anleger einfährt. Also die Differenz zwischen An- und Verkauf. Läuft so ein Sparprozeß aber über mehrere Jahre, könnte der Staat also erst am Ende dieses Prozesses - beim Verkauf des Wertpapiers - kassieren. Mit thesaurierenden Fonds hat der Anleger also nur in den Büchern Geld verdient, nicht aber auf seinem Konto. Für den Fiskus ist das ärgerlich - immerhin muss er ja bis zum Ende des Sparprozesses warten, um zugreifen zu können. Er behilft sich mit der besagten Zuflussfiktion. Mit der Folge, dass der Staat jährlich Geld bekommt. Doch nun will er mit der Abgeltungsteuer zusätzlich noch am Ende eines Sparvorgangs zugreifen.
Dieses zweifache Abgreifen von Geld bedeutet mehr Bürokratie. Die jährlich gezahlte Steuer muss mit den Abgaben auf den Gewinn am Ende des Sparprozesses verrechnet werden. Denn auch die Regierung ist der Tatsache gewahr, dass sie den Bürger nicht zweimal abkassieren kann. Ein umständliches Prinzip, das wohl nur die Regierung verstehen will. "Der zusätzliche Verwaltungsaufwand dient (...) der Vermeidung von Doppelbesteuerung. Umgekehrt wäre ein Verwaltungsvereinfachung mit einer darauf folgenden Doppelbesteuerung nicht zu vertreten", sagt Regierungssprecher Oliver Heyder-Rentsch.
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